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Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor Einsatz von Fitness-Apps

17.07.2015 von

Fitness-AppsDie Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (Foto)hat vor dem Einsatz von Fitness-Apps durch Krankenkassen gewarnt.

Eine wachsende Zahl privater Krankenversicherungen bietet Fitness-Apps an, durch die Versicherte zum Nachweis gesunden Verhaltens mit der Versicherung kommunizieren und Daten über die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen oder sportliche Aktivitäten übermitteln können. Dabei erfassen nach Meinung der Bundesdatenschutzbeauftragten Fitness-Apps, die sich auf Smartphones, Tablets oder Smartwatches befinden, zum Teil sensible Gesundheitsdaten. Herzfrequenz, Trainingszustand, Essverhalten oder die komplette Krankengeschichte können so erhoben werden.

Besonders Jüngere unkritisch gegenüber Fitness-Apps

„Immer mehr Krankenkassen zeigen Interesse am Einsatz derartiger Anwendungen“, so Voßhoff in einer Nitteilung. „Allen Anwendern, die Fitness-Apps freiwillig herunterladen, rate ich, nicht unbedacht mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen und die kurzfristigen finanziellen Vorteile, welche die Datenoffenbarung vielleicht mit sich bringt, gegen die langfristigen Gefahren abzuwägen.“

Mit Fitness-Apps gekoppelte Versicherungstarife klingen besonders für junge und gesunde Menschen verlockend, da sie finanzielle Vorteile bieten. Prognosen über die zukünftige gesundheitliche Entwicklung der Versicherten können aber – unabhängig davon, ob sie zutreffen oder nicht - dazu genutzt werden, profilgenaue Angebote zu unterbreiten, das Leistungsspektrum entsprechend anzupassen oder künftige Risikozuschläge zu berechnen.

Neben den privaten Krankenversicherungen ist laut Voßhoff auch bei den gesetzlichen Krankenkassen ein wachsendes Interesse an Fitness-Apps zu beobachten. Aber während gesetzliche Versicherungen nur in den im Gesetz normierten Fällen personenbezogene Daten ihrer Versicherten erheben dürfen, können die Versicherten privater Unternehmen der Erhebung von Daten durch Fitness-Apps vertraglich zustimmen.

„Die Mitglieder gesetzlicher Kassen sind durch Gesetz vor der unbedachten Preisgabe sensibler Daten und den damit verbundenen unabsehbaren Folgen geschützt“, so Voßhoff. „Der Gesetzgeber sollte erwägen, diesen Schutz auch den Versicherten privater Kassen zu gewähren."

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