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Gabriel und Maas planen Digitalagentur

07.10.2015 von

DigitalagenturBundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesjustizminister Heiko Maas prüfen die Gründung einer Digitalagentur, die die digitale Wirtschaft kontrollieren könnte. Ein Zehn-Punkte-Katalog sieht zudem mehr Rechte für Kunden, z.B. bei Telefon- und Internet-Verträgen vor.

Die Digitalagentur soll Verbraucher nach dem Willen der beiden SPD-Politiker besser vor dubiosen Anbietern im Internet schützen, wie die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ berichtet. Bisher sind für diese Aufsicht viele Bundesbehörden zuständig, so z.B. die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt oder die Finanzdienstleistungsaufsicht.

Einen besonders eindringlichen Blick soll die geplante Digitalagentur auf den Datenschutz legen. Das Internet ermögliche neue Möglichkeiten, Kundendaten zu sammeln oder Kunden auszuspähen, Märkte vor Konkurrenz abzuschotten und bisherige Verbraucherrechte sowie Wahlfreiheiten zu umgehen. Dieser Machtmissbrauch könnte durch eine zentrale Kontrollinstanz wie die Digitalagentur verhindert werden.

Verschärfung bei Telefon- und Internet-Verträgen

Bei Telefon- und Internet-Verträgen plant die Bundesregierung dem Bericht der „Rheinischen Post“ zufolge neben der neuen Digitalagentur weitere Verschärfungen. Eine neue Transparenz-Verordnung soll die Telefon- und Internet-Anbieter verpflichten, auf der monatlichen Rechnung den Vertragsbeginn und das Ende der Mindestlaufzeit abzudrucken. Dadurch werde der Verbraucher in die Lage versetzt, immer genau zu wissen, wann sein Telefon- oder Internetvertrag endet.

Darüber hinaus will die Regierung Warnhinweise für solche Mobilfunk-Tarife vorschreiben, bei denen große Datenmengen in schneller Geschwindigkeit transportiert werden können. Dies schütze die Verbraucher vor unerwartet hohen Rechnungen.

Der Verbraucher soll zudem selbst überprüfen können, ob vertraglich festgelegte Bandbreiten eines Internet-Anschlusses eingehalten werden. Der Gesetzgeber will Anbietern auch vorschreiben, Kunden hinterher über tatsächliche Übertragungsraten zu informieren.