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Bundestag: Kein Routerzwang mehr

09.11.2015 von

RouterzwangDer bisher bei DSL-Anbietern übliche Routerzwang entfällt künftig. Dies hat der Bundestag nun beschlossen.

Bisher konnten die Provider vorschreiben, welche Router ihre Kunden nutzen durften, denn sie wurden einfach zum Teil des Netzes und damit zur Infrastruktur des Anbieters erklärt.

Durch den Routerzwang sollte ein hoher Durchsatz gewährleistet, die Sicherheit erhöht und die Qualität des Kundenservices gesteigert werden. Vor allem aber wollten die DSL-Anbieter die Zugangsdaten gerne für sich behalten.

Routerzwang: Bundesrat muss noch zustimmen

Nach der Gesetzesänderung, die das Ende des Routerzwangs einläutete, können DSL-Anbieter zwar auch zukünftig Router anbieten, sie müssen allerdings auch den Netzzugriff ermöglichen, wenn ein anderes Fabrikat verwendet wird. Dazu müssen die Zugangsdaten nach dem Beschluss des Parlaments unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Da der Routerzwang künftig wegfällt, erhalten die DSL-Kunden deutlich mehr Freiheiten über das Gerät selbst, schließlich wurde auch der Umfang der auf den Routern installierten Software vorab festgelegt. Nun können versiertere Anwender auch zu einem alternativen Betriebssystem wie etwa OpenWRT wechseln, wenn dieses vom Router unterstützt wird.

Wann die Änderungen in puncto Routerzwang in Kraft treten, ist noch unklar, denn der Bundesrat hat Redebedarf angemeldet. Allerdings können die Ministerpräsidenten die Entscheidung gegen den Routerzwang nicht rückgängig machen, sondern nur verzögern.

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