Bundesrat für Abschaffung der Störerhaftung
Wer einen WLAN-Hotspot öffentlich anbietet, muss für den Schaden haften, wenn Nutzer etwa illegal Filme und Musik herunterladen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird diese Störerhaftung nur in Deutschland praktiziert und sorgt dafür, dass sich öffentliche Hotspots in Deutschland bislang nur schleppend ausbreiten.
Störerhaftung behindert Ausbau von Hotspots
Der Bundesrat stört sich daran, dass die Bundesregierung will, dass die Anbieter von Hotspots „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ vornehmen. Diese kann z.B. eine Verschlüsselung des Netzwerkes sein.
Stattdessen fordern die Länder für die Anbieter öffentlicher Hotspots ein Haftungsprivileg, das Provider bereits genießen. Nur in dem Fall, dass ein Anbieter seinen Hotspot wissentlich für illegale Handlungen anbietet, soll das Prinzip der Störerhaftung gelten.