BGH: Telekom muss illegale Webseiten sperren
Illegale Webseiten z.B. für Musik-Downloads könnten bald von Internet-Providern gesperrt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die Deutsche Telekom hervor.
Können Geschädigte wie z.B. Plattenfirmen die zumeist ausländischen Anbieter oder Host-Provider der illegalen Webseiten nicht ermitteln, muss letztlich der Internet-Provider in Deutschland den Zugang zu diesen Seiten sperren. Die Entscheidung des BGH betrifft einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge auch illegale Glücksspielanbieter oder Porno-Seiten. (Az. I ZR 3/14 und I ZR 174/14)
Illegale Webseiten: Gema gewinnt gegen Telekom
In den Ausgangsfällen hatte unter anderem die Gema von der Telekom gefordert, die in Armenien betriebenen illegalen Weibseiten von Seite 3dl.am zu sperren. Laut BGH ist die Telekom als Internet-Provider aber erst in der Pflicht, wenn die Gema oder betroffene Plattenfirmen ernstlich versucht haben, die Identität der Inhaber oder Host-Provider der illegalen Webseiten im Ausland zu ermitteln.
Hierzu müssten sie Detekteien einschalten oder sich an dortige Behörden wenden. Scheiterten diese Ermittlungen, seien hiesige Internet-Provider wie z.B. die Telekom zum Sperren verpflichtet.