Bundestag verabschiedet neues E-Health-Gesetz
Der Bundestag hat das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen verabschiedet. Das sogenannte E-Health-Gesetz soll die Weichen für eine bessere medizinische Versorgung in Deutschland mit Hilfe der modernen Telekommunikation stellen.
Im neuen E-Health-Gesetz wird unter anderem festgelegt, dass die elektronische Gesundheitskarte weitere Daten enthalten. Darüber hinaus ist im E-Health-Gesetz der Aufbau einer Telematikinfrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen und die Förderung telemedizinischer Anwendungen festgeschrieben.
E-Health-Gesetzt: Neue Daten auf Gesundheitskarte
Zu den Daten, die laut E-Health-Gesetz künftig auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert werden sollen, gehört der sogenannnte Medikationsplan.
Dieser soll Ärzten bei Patienten, die mindestens drei verschreibungspflichtige Arzneimittel nehmen, einen Überblick über die Medikation verschaffen und so unerwünschte Wechselwirkungen vermeiden helfen. Diese Neuregelung des E-Health-Gesetzes ist nach Ansicht des Gesetzgebers vor allem bei Menschen, die bei mehreren Ärzten in Behandlung sind, wichtig, also z.B. bei chronisch kranken oder älteren Menschen.
Ein weiterer wichtiger Punkt im E-Health-Gesetz ist die Telemedizin. So können in Zukunft Röntgenaufnahmen telemedizinisch ausgewertet werden. Zudem können Ärzte mit Patienten, die sie bereits kennen, auch Online-Video-Sprechstunden durchführen.