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Drittanbieter-Forderung: E-Plus verliert gegen Verbraucherzentrale

21.12.2015 von

E-PlusReklamieren Verbraucher zweifelhafte Forderungen Dritter auf ihrer Handy-Rechnung, verweisen Mobilfunk-Provider oft zur Klärung an den Drittanbieter, fordern aber gleichzeitig die Bezahlung der Beträge. Nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam gegen E-Plus ist diese Praxis nicht rechtskonform.

Das nicht rechtskräftige Urteil vom Urteil (Az. 2 O 340/14) hatte die Verbraucherzentrale Hamburg erwirkt. Im vor Gericht verhandelten Fall hatte E-Plus eine Kundin mit einem Vertrag der Mobilfunkmarke BASE mehrfach wegen eines Zahlungsrückstands für Drittanbieter-Leistungen angemahnt, obwohl die Betroffene wiederholt erklärt hatte, keine kostenpflichtigen Angebote anderer in Anspruch genommen zu haben.

E-Plus fordert 206,10 Euro für Drittanbieter

Dennoch sollte sie die ausstehenden Beträge nach dem Willen von E-Plus zahlen und sich diese dann per Gutschrift vom Drittanbieter zurückholen. Nach Angaben von E-Plus bezifferte sich der offenstehende Betrag auf 206,10 Euro.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg entspricht das Vorgehen von E-Plus der gängigen Praxis. Statt Kunden genauere Informationen zu den Abbuchungen zu liefern, drohten viele Mobilfunk-Provider lediglich damit, die SIM-Karte der Betroffenen zu sperren.

Dabei ist der Mobilfunk-Provider laut Verbraucherzentrale solange Ansprechpartner für Beschwerden, wie er eine entsprechende Zahlung verlange. Bei unberechtigten Forderungen von Drittanbietern sollten sich Betroffene daher am besten per Einschreiben mit Rückschein bei ihrem Mobilfunk-Provider beschweren und zusätzlich den Drittanbieter kontaktieren, um weitere Abrechnungen zu stoppen.

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