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Handy-Benutzung im fahrenden Auto bald verboten

13.11.2000 von
Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage ist für Auto- und Radfahrer während der Fahrt künftig untersagt. Erlaubt ist das Telefonieren am Steuer nur noch im Stau oder bei längerem Halt vor einer geschlossenen Bahnschranke und wenn der Motor ausgeschaltet ist. Einer entsprechenden Änderung der Straßenverkehrsordnung stimmte jetzt der Bundesrat zu.

Ab 1. Februar ist somit jede Bedienung des Handys, wozu die Hände benötigt werden (Kurznachrichten oder Daten verschicken, Wählen, im Internet surfen), verboten. Das Verwarngeld liegt für Autofahrer bei 60 DM, Radfahrer müssen 30 DM zahlen.