WhatsApp muss AGB auch in Deutsch veröffentlichen
Das Berliner Oberlandesgericht hat den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp verpflichtet, auf seiner deutschen Internet-Seite auch eine deutschsprachige Version seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu veröffentlichen. Bislang waren diese ausschließlich in Englisch verfügbar.
Angestrengt wurde die Klage gegen die ausschließlich englischsprachigen AGB von WhatsApp vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer und WhatsApp stritten sich schon seit mehr als zwei Jahren vor den Berliner Gerichten über die Notwendigkeit, neben der englischen auch eine deutsche übersetzung der AGB zur Verfügung zu stellen.
Erstes Urteil gegen WhatsApp schon 2014
Das jetzige Urteil ist nach Angaben der Verbraucherschützer unter Umständen noch nicht endgültig. Die Richter hätten zwar keine Revision zugelassen, aber WhatsApp könnte dagegen eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einlegen.
Das Berliner Landgericht hatte ursprünglich schon im Mai 2014 ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen WhatsApp gesprochen, dieses aber später teilweise aufgehoben, nachdem WhatsApp fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte. Dagegen war der vzbv dann in nächsthöherer Instanz vorgegangen.