"WifiSpot"-Netz: Verbraucherzentrale mahnt Unitymedia ab
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Kölner Kabelnetzbetreiber Unitymedia abgemahnt, weil dieser plant, die WLAN-Router seiner Internet-Kunden als offene Hotspots für andere Nutzer freizuschalten.
Für das sogenannte „WifiSpot“-Netz von Unitymedia soll in den kommenden Wochen auf den WLAN-Routern automatisch ein zweites Signal aktiviert werden. So würden die Kölner ihr Hotspot-Netz von rund 1.000 auf rund 1,5 Millionen Zugangspunkte etweitern.
Unitymedia: Bis zu 1,5 Millionen Hotspots
Die Düsseldorfer Verbraucherschützer stoßen sich daran, dass Unitymedia seine Kunden nicht um ihre Einwilligung für den Gastzugang auf ihrem Router bietet. Der Kölner Anbieter schaltet das zweite Signal nämlich auch dann frei, wenn der Kunde sich gar nicht meldet. Wer keine Gast-Surfer auf dem Router haben möchte, muss aktiv bei Unitymedia widersprechen.
Dass Unitymedia den teilnehmenden Kunden zudem vorschreibt, die Stromversorgung ihres Routers nicht über einen längeren Zeitraum als beispielsweise für einen Neustart unterbrechen zu dürfen, hält die Verbraucherzentrale für eine unangemessene Benachteiligung. Deshalb wurden die entsprechende Klauseln ebenfalls abgemahnt.
Kunden von Unitymedia, die ihren Router nicht als öffentlichen Hotspot zur Verfügung stellen möchten, können der Umstellung widersprechen. Das geht laut Unitymedia über das Online-Kundencenter oder telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800/0009991.
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