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Namenssuche per Telefon-CD verboten
Das Oberlandesgericht Köln hat die sogenannte Rückwärtssuche per Telefon-CD-ROM verboten. Mit dieser Funktion können persönlichen Daten durch Eingabe der Rufnummer eines Telefonteilnehmers ermittelt werden. Mit dem Urteil bestätigten die Richter eine entsprechende einstweilige Verfügung, die von der Deutschen Telekom gegen einen Software- Anbieter erwirkt worden war. Die Rückwärtssuche verstoße gegen das Datenschutzgesetz.
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