Verordnung: Mehr Transparenz für Verbraucher

21.06.2016 von

Das Bundeskabinett hat heute die Transparenz-verordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich beschlossen. Anbieter von Telefon- und Internetdienstleistungen müssen ihre Kunden künftig vor Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die wesentlichen Vertragsinhalte aufklären.

Die Rechtsverordnung sieht eine Erhöhung der Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen vor und stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. In einem Produktinformationsblatt müssen die Anbieter ihre Kunden unter anderem über die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages, die monatlichen Kosten und die verfügbaren Datenübertragungsraten aufklären. Die Kunden werden dann auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

Anbieter sollen die tatsächliche Geschwindigkeit des Anschlusses offenlegen und in der monatlichen Rechnung über das aktuell gültige Ende der Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen informieren.

Verbraucher sollen zudem einen Rechtsanspruch auf Informationen zu der konkreten übertragungsrate erhalten. Sie sollen sich ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Anbieter müssen Verbraucher auf Möglichkeiten zur überprüfung der Bandbreite wie das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de hinweisen. Messergebnisse sollen speicherbar sein, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate dem Anbieter mitteilen können.

Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich nun der Deutsche Bundestag mit der Transparenzverordnung befassen. Danach kann die Rechtsverordnung erlassen werden und nach einer Umsetzungsfrist in Kraft treten.

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