Handy am Steuer nicht unbedingt strafbar
Kein Punkt und keine Geldstraße für die Handynutzung am Steuer. So entschied zumindest das Oberlandes Stuttgart und spricht damit ein überraschendes Urteil.
Wer im Auto vor dem Lenkrad sitzt, sollte nur eine Aufgabe übernehmen und sich auf die Straße konzentrieren. Doch ist die Strecke lang, weicht die Aufmerksamkeit von der Straße manchmal aufs Smartphone. Das ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar - oder doch nicht?
Wie das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden hat, muss ein Handy am Steuer nicht unbedingt eine Straftat sein. Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ergibt, dass es demnach keine Straftat sei, das Handy während der Autofahrt in der Hand zu halten. Problematisch wird es nur, wenn das Handy auch aktiv benutzt werde.
In dem Fall, über den das Gericht entschied, ging es um einen Autofahrer, der eine 60 Euro Geldbuße zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen sollte. Der Autofahrer nutzte während der Fahrt die Freisprechanlage, aber hielt gleichzeitig sein Handy in der Hand. Doch das war für das Gericht nicht relevant. Gegen die Straßenverkehrsordnung würde nur die aktive Nutzung verstoßen. Verboten wäre es also nur gewesen, wenn das Halten des Handys für die Nutzung der Freisprechanlage notwendig gewesen wäre.
Doch Achtung: Der DAV (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins) warnt, dass man trotzdem dieses Urteil nicht zum Vorbild nehmen sollte und während der Fahrt auf das Handy verzichten sollte.