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Mobilcom: Abgestraft für "Sparvorwahl"
Die für starke Sprüche bekannte Telefongesellschaft Mobilcom darf nicht mehr mit der Bezeichnung "Sparvorwahl" die Netzkennzahl 01019 für den Call-by-Call-Tarif werben. Das geht aus einer jüngsten Entscheidung des Landgerichtes Köln (AZ: : 31 O 305/99) hervor. Begründet wurde dieses Urteil mit der Tatsache, daß Mobilcom zu keiner Tageszeit den von allen Anbietern günstigsten Tarif bzw. die günstigsten Bedingungen anbietet. Die Bezeichung "Sparvorwahl" suggeriere aber genau das; vom Gericht wurde Mobilcom daher des unlauteren Wettbewerbes bezichtigt. Mobilcom unterlag einer Klage des Dauer-Kontrahenten Deutsche Telekom.