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Aus für Ortsgespräche über Teledump
Das Düsseldorfer Call-by-Call Unternehmen 01051 Telecom darf keine Ortsgespräche mehr anbieten. Das entschied heute das Kölner Landgericht und gab damit einer von der Deutschen Telekom beantragten Einstweiligen Verfügung recht.
Unter dem Namen „Teledump“ hatte 01051 seit Oktober als erstes deutsches Telekommunikationsunternehmen Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz für 5,5 Pf./Min angeboten. Das verstößt jedoch nach Ansicht der Richter gegen die Zusammenschaltungsvereinbarung zwischen Telekom und 01051.
Der Düsseldorfer Anbieter hatte dagegen vor Gericht auf eine Richtlinie der EU gepocht, wonach spätestens zum 1. Januar 2000 Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz in den Ländern der Union möglich sein müssten.
Keine Alternative mehr für Ortsgespräche im Call-by-Call!
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Unter dem Namen „Teledump“ hatte 01051 seit Oktober als erstes deutsches Telekommunikationsunternehmen Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz für 5,5 Pf./Min angeboten. Das verstößt jedoch nach Ansicht der Richter gegen die Zusammenschaltungsvereinbarung zwischen Telekom und 01051.
Der Düsseldorfer Anbieter hatte dagegen vor Gericht auf eine Richtlinie der EU gepocht, wonach spätestens zum 1. Januar 2000 Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz in den Ländern der Union möglich sein müssten.
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