Ausweispflicht für SIM-Karten ab 1. Juli 2017

06.06.2017 von

Wer eine Prepaid-SIM-Karte benötigt, konnte bislang einfach einen Abstecher in den nächsten Discounter oder Handyshop machen und sich dort eine Prepaid-Karte kaufen und innerhalb weniger Augenblicke nutzen. Das ist demnächst vorbei, der Terrorabwehr sei Dank.

Aufgrund der Terroranschläge der letzten Jahre hat die Bundesregierung im letzten Jahr ein Gesetz zur Aktivierung von Mobilfunk-Diensten verabschiedet, die im Kern die Aufnahme persönlicher Daten vorsieht. Ziel ist es, dass keine Mobilfunk-Karte mehr aktiviert werden darf, ohne dass der Käufer bzw. Nutzer seine Identität durch einen gültigen Ausweis nachgewiesen hat.

Der Paragraph 111 des TKG sieht hierzu vor, dass beim Kauf einer SIM-Karte mindestens Name, Anschrift und Geburtsdatum registriert werden müssen.

Der Paragraph 111 (TKG) im Wortlaut

„Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch 

● Vorlage eines Ausweises im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes,
● Vorlage eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes,
● Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält [...]
● Vorlage eines Aufenthaltstitels,
● Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,
● Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder
● Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis […].“

Was sich für den Verbraucher in der Praxis ändert

Zwar kann man nach wie vor ein Prepaid-Starterpaket bei Aldi & Co. erwerben, die Aktivierung der Karte wird nun aber deutlich komplizierter. Bislang reichte die Aktivierung per SMS oder Anruf, nun ist jedoch entweder das schon länger bekannte Post-Identverfahren zu nutzen oder das neuere Video-Identverfahren (siehe Video unten). Für das Video-Identverfahren benötigt der Nutzer einen Computer mit Internetanschluss sowie eine Kamera und ein Mikrofon. 

Einfacher ist es da natürlich, eine SIM-Karte in einem Handyshop zu kaufen und diese direkt vor Ort zu aktivieren. Hierzu muss man nun allerdings auch bei Prepaid-Tarifen seinen Ausweis dabeihaben.

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