Wenn das Handy zur Schuldenfalle wird: So vermeidet man finanziellen Schiffbruch
Ein Mobilfunkvertrag zum Superpreis, dazu ein Top-Smartphone für 0 Euro – das klingt verlockend. Die Partnerkarte gibt’s auch gleich dazu. Da können viele nicht widerstehen. Doch aufgepasst: Bei solchen Verträgen lauern oft Kostenfallen, die zum Schluss den Preis dann doch in die Höhe treiben. Schnell ist dann die anfängliche Freude verflogen. Das kann so weit gehen, dass der Handytarif einen in den Ruin treiben kann. So vermeidet man Schiffbruch.
Das kann ins Geld gehen: Wer beim Handyvertrag nicht genau hinschaut, kann in der Schuldenfalle landen. Bildquelle: pathdoc – 332298587 / Shutterstock.com
Die Ernüchterung kommt häufig erst im Nachhinein. Dann nämlich, wenn der Vertrag bereits unterschrieben ist und es somit zu spät ist. Jeder surft mittlerweile im Internet auch mit dem Smartphone. Viele sogar ausschließlich. Hier sollte man ganz genau hinschauen, denn manche Anbieter lassen sich das mobile Internet außergewöhnlich gut bezahlen. Vom zeitlich abhängigen Tarif, bis zum Datenverbrauch pro Megabyte. Hier zahlt jeder drauf, der das mobile Netz häufig nutzt. Bevor man einen solchen Vertrag also unterschreibt, sollte man sich darüber Gedanken machen, wie viel Daten man monatlich verbraucht. Wer zum Beispiel viel Musik streamt, verbraucht auch mehr Daten. Das kann teuer werden.
Sicherheit gibt’s nur mit Flatrate – aber auch hier lauern mitunter Kostenfallen
Auf der finanziell halbwegs sicheren Seite ist man, wenn man eine Flatrate hat. Hier ist im Preis ein festes Datenvolumen enthalten. Ist dieses allerdings aufgebraucht, surft man nur noch mit reduzierter Geschwindigkeit. Es sei denn, man bucht Datenvolumen kostenpflichtig nach. Einige Anbieter fragen nicht einmal nach, sondern stocken das Datenvolumen bis zu drei Mal in einem Monat auf. „Datenautomatik“ nennen das die Anbieter. Wer sein reguläres Volumen aufgebraucht hat, bekommt ein weiteres kostenpflichtig obendrauf. Deshalb: Vor Vertragsunterzeichnung sicherstellen, ob im Tarif die Datenautomatik enthalten ist.
Kostenfalle Telefongespräche: Auf genaue Zeitabrechnung achten
Kaum jemand telefoniert exakt zwei oder drei Minuten. Die Dauer der Gespräche ist ganz entscheidend, denn viele Mobilfunkanbieter rechnen die Gespräche pro angefangene Minute ab. Ein Beispiel: Sie wollen nur kurz der besten Freundin Bescheid sagen, dass Sie sich verspäten. Das Gespräch dauert nur eine Minute und eine Sekunde. Trotzdem bezahlen Sie für zwei Minuten, weil die zweite Minute bereits angefangen wurde. Besser ist es also, wenn Ihr Anbieter sekundengenau abrechnet. Noch besser: Eine Telefon-Flatrate. Damit telefonieren Sie zeitlich unabhängig. Aber auch hier sollte man genau hinsehen, denn oft gilt diese Flatrate nur in bestimmte Netze. Wollen Sie zum Beispiel in ein anderes Netz telefonieren, zahlen Sie drauf.
Teure Service-Hotlines
Schöne, heile Welt in den Werbeanzeigen: „Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar“, liest man oft. Aber zu welchem Preis? Ist die Service-Hotline Ihres Anbieters kostenlos (das erkannt man an der Vorwahl 0800) oder kostet die Dienstleistung etwas? Bis zu 2,49 Euro pro Minute kann das nämlich kosten. Auch, wenn Sie eigentlich noch in der Warteschleife hängen. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Anbieter nur eine teure Nummer anbietet, informieren Sie sich über Alternativen. Eventuell kann der Service auch per E-Mail oder die sozialen Netzwerke erreicht werden?
Aufs Kleingedruckte achten
Oft nur mit einer Lupe erkennbar, stehen die so genannten „Fußnoten“ ganz unten. Das Kleingedruckte sollten Sie aber ganz besonders im Auge behalten. Denn häufig relativiert es die Versprechungen, die in großen und bunten Buchstaben im Werbeprospekt stehen. Hierbei handelt es sich um Zusatzinformationen, die genau genommen am Wichtigsten sind.
• Laufzeit
• Kosten
• Zusatzkosten
• Einschränkungen
In der Fußnote muss alles ganz genau erklärt werden. Böse Zungen behaupten, dass diese wichtigen Infos deshalb so klein gedruckt sind, damit sie nicht jeder liest. Die Anbieter stellen dagegen fest, dass Fußnoten den Lesefluss verbessern. Wie auch immer: Diese Fußnoten sind rechtlich bindend. Denn mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstige Zusätze, wie etwa die Fußnoten, gelesen haben.
Welches sind die wichtigsten Infos?
Wichtige Informationen stehen, wie erwähnt, meist in den Fußnoten. Oft finden sich hinter Wörtern auch kleine Sternchen (*), die darauf aufmerksam machen sollen, dass die Sache einen Haken hat. Steht beispielsweise hinter der Angabe, dass der Tarif nur 9,99 Euro im Monat kostet ein solches Sternchen, kann es sein, dass in der Erklärung darunter erwähnt wird, dass das nur für die ersten 12 Monate gilt und danach ein höherer Preis zu bezahlen ist.
Wer seinen Tarif im Internet bestellt, darf in der Regel mit Preisnachlässen rechnen. Diese holen sich die Anbieter zum Teil aber wieder rein, indem sie beispielsweise für Papierrechnungen Gebühren verlangen. Mitunter ist bei einem im Internet abgeschlossenen Tarif auch keine kostenlose Service-Hotline mehr enthalten.
Diese fiesen Fallen lauern im Kleingedruckten
• Zugabe, Zugabe!
Es kommt vor, dass Sie zu Ihrem Tarif ein Upgrade bekommen. Zum Beispiel erhalten Sie dann ein paar Monate lang 250 Telefonminuten zum Preis von 100. In der Fußnote ist allerdings zu lesen, dass sich das Abo automatisch verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
• Zweite Karte, andere Konditionen
Bei fast jedem Anbieter bekommt der Kunde eine weitere SIM-Karte für Angehörige dazu. Dafür fällt ein geringerer Preis an, als für die Hauptkarte. Allerdings nur so lange, wie der Hauptvertrag läuft. Danach ist der Preisnachlass dahin und der Vertrag für die Zweitkarte muss fortgeführt werden.
• In günstigeren Tarif wechseln? Fehlanzeige!
Während es beinahe jederzeit möglich ist, in einen teureren Tarif zu wechseln, sieht es andersherum völlig anders aus. Wer einen günstigeren Tarif haben möchte, muss also ganz regulär kündigen und danach einen neuen, günstigeren Vertrag abschließen.
• Ganz dreist: Strafgebühr, wenn man zu wenig telefoniert
Bei Prepaid-Tarifen sieht man es häufiger: Auf eine Grundgebühr wird verzichtet. Wer aber im Kleingedruckten einmal genauer nachsieht, findet oft einen Hinweis darauf, dass eine Strafgebühr von 1 Euro pro Monat fällig wird, wenn man drei Monate lang in Folge für weniger als den festgelegten Betrag telefoniert.
Schuldenfalle Smartphone: Besonders für Jugendliche gefährlich
Oft sind es nicht nur versteckte Kosten im Mobilfunkvertrag, sondern Datendienste oder Apps, die ordentlich ins Geld gehen können. Gerade Jugendliche tappen häufig in die Falle. Das Mobiltelefon ist im Leben von Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. 95 Prozent der Jugendlichen hat mittlerweile ein Handy. Das wissen natürlich auch die Hersteller und bieten entsprechende Verträge, speziell für Jugendliche an.
Der für Kinder zwischen 10 und 14 Jahren am besten geeignete Tarif ist der Prepaid-Tarif. Hier ist in der Regel sichergestellt, dass keine unerwünschten Kosten entstehen. Doch Vorsicht: Das gilt nur für Telefonieren, SMS schreiben oder auch im Internet zu surfen. Das gilt nicht für Apps, die eventuell auf kostenpflichtige Dienste zugreifen wollen. Auch kann man in Spielen zum Beispiel zusätzliche Funktionen frei schalten. Diese sind in der Regel aber auch kostenpflichtig. Hier ist wichtig, den Kindern zu erklären, dass manche Funktionen Geld kosten und nicht genutzt werden sollten.
Der erste Schritt in die Schuldenfalle
Wenn erst einmal die Kosten fürs Handy nicht mehr bezahlt werden können, ist der erste Schritt in die Schuldenfalle bereits getan. Dann erfährt die Schufa davon, Mahnungen flattern ins Haus und letztendlich droht sogar die Pfändung. Eine Schuldenspirale setzt sich in Gang, aus der es nur schwer einen Ausweg gibt. Helfen können hier Beratungsstellen, die sich ausschließlich auf die Beratung von Menschen spezialisiert haben, die Schulden haben. Sogar online bieten manche Stellen ihre Dienste an.
Im Durchschnitt 1.350 Euro Schulden
Die Höhe des durchschnittlichen Schuldenstands bei jungen Menschen gegenüber Telekommunikations-Anbietern lag 2014 bei 1.350 Euro. So hat es das Statistische Bundesamt mitgeteilt. Erschreckend ist: Anscheinend hat jeder fünfte Schuldner keinen Überblick über seine finanzielle Situation. Die Kosten für Telefon und Internet werden nur allzu oft überschätzt. Und dabei stellen diese 1.350 Euro nur 18 Prozent der gesamten Schulden von Jugendlichen dar.
Was ist die Schuldenfalle?
Sobald ein Mensch nicht mehr genug finanzielle Mittel hat, um seine Schulden und die Zinsen zurückzuzahlen, schnappt die Schuldenfalle zu. Spätestens wenn man zahlungsunfähig ist, wird es Zeit, sich Gedanken über seine Zukunft zu machen.
Kurz gesagt tappt man in die Schuldenfalle, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Dabei spielt es keine Rolle, warum man in den Schuldenstrudel geraten ist. Häufig hört man, dass Menschen einfach über ihre Verhältnisse gelebt haben, ihre Finanzen nicht im Blick hatten und deshalb zahlungsunfähig wurden. Es gibt aber auch durchaus Fälle, in denen Menschen unverschuldet in finanzielle Not geraten sind. Ein plötzlicher Jobverlust, eine Scheidung oder Trennung, Arbeitsunfähigkeit – es gibt viele Gründe, weshalb man plötzlich in die Schuldenfalle tappt.
Kurz gesagt tappt man in die Schuldenfalle, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Dabei spielt es keine Rolle, warum man in den Schuldenstrudel geraten ist. Häufig hört man, dass Menschen einfach über ihre Verhältnisse gelebt haben, ihre Finanzen nicht im Blick hatten und deshalb zahlungsunfähig wurden. Es gibt aber auch durchaus Fälle, in denen Menschen unverschuldet in finanzielle Not geraten sind. Ein plötzlicher Jobverlust, eine Scheidung oder Trennung, Arbeitsunfähigkeit – es gibt viele Gründe, weshalb man plötzlich in die Schuldenfalle tappt.
Tritt dieser Fall ein, ist schnelles Handeln gefragt. Ein Schuldenberater kann wertvolle Tipps geben. Unter anderem kann der schnellstmögliche Wechsel in einen anderen, günstigeren Handy-Tarif sinnvoll sein.
Was bedeutet Umschuldung?
Oberstes Ziel einer Umschuldung ist es, die betroffene Person finanziell zu entlasten. Zwar entstehen dadurch weitere Kosten, aber man erhält einen gewissen Freiraum und ist wieder in der Lage, seine Schulden zurückzuzahlen. Das lohnt sich natürlich nur dann, wenn die Zinskonditionen beim neuen Kredit günstiger sind, als beim Alten. Zum Beispiel werden mehrere Kredite zusammengefasst und durch einen einzigen abgelöst. Das verbessert auch den Überblick über die Finanzen.
Unbedingt ist jedoch zu beachten, ob bei der Ablösung des alten Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Denn einige Kreditinstitute stellen ihren Kunden genau diese in Rechnung, wenn sie den Kredit vorzeitig ablösen wollen. Hier hilft der genaue Vergleich.
Letzte Rettung: Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz ist die letzte Lösung, der Schuldenfalle zu entkommen. Das ist ein anstrengender Weg, an dessen Ende jedoch die „Restschuldbefreiung“ steht. Das heißt: Alle Schulden werden erlassen. Dennoch müssen bis dahin die Schulden so gut es geht getilgt werden. Eine Privatinsolvenz bringt immer auch einen negativen Schufa-Eintrag mit sich. Dieser wird erst drei Jahre nach Ende des Verfahrens gelöscht. Wer also am Schluss schuldenfrei ist, ist wegen des Schufa-Eintrages aber weiterhin nicht kreditwürdig und kann deshalb kaum neue Verträge abschließen.
Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?
Zunächst wird versucht, mit den Gläubigern einen Schuldenerlass zu erreichen. Dabei soll festgestellt werden, welche Schulden doch noch bedient werden können. Hier werden sämtliche Werte herangezogen, die vorhanden sind. Dann ist man zumindest einen Teil seiner Schulden los.
In der Regel wird die Privatinsolvenz, die auch Verbraucherinsolvenz genannt wird, jedoch von einem Gericht abgewickelt. Das Gericht wird versuchen, einen Sanierungsplan durchzusetzen. Stimmen diesem mindestens die Hälfte der Gläubiger zu, könnte das Verfahren noch abgewendet werden. Wenn nicht, wird ein Insolvenzverwalter bestimmt, der prüft, welche finanziellen Mittel noch vorhanden sind und welche davon gepfändet werden können.
Anschließend beginnt die so genannte „Wohlverhaltensphase“. In diesem Zeitraum gelten strenge Regeln. Wer dagegen verstößt, riskiert die Restschuldbefreiung, um die es ja am Ende geht. Wohlverhalten heißt:
• Ständig für den Insolvenzverwalter erreichbar sein
• Sämtliche Veränderungen an der finanziellen Situation müssen umgehend gemeldet werden
• Auch Veränderungen im persönlichen Umfeld sind zu melden
• Alle Einkünfte müssen offengelegt werden (dazu zählen auch Geschenke, Erbschaften oder Gewinne)
• Jede zumutbare Arbeit muss angenommen werden
• Der Schuldner muss sich selbst aktiv an der Jobsuche beteiligen
Was also beim Handyvertrag beachten?
Damit der Schuss nicht nach hinten losgeht, sollte man beim Abschluss eines neuen Vertrages bereits vorher einiges beachten. So ist es ganz wichtig, wie es um die finanzielle Situation bestellt ist. Nicht jedes Angebot, das günstig zu sein scheint, ist es am Ende auch. Machen Sie sich Gedanken, ob Sie wirklich das höhere Datenvolumen brauchen oder nicht. Wie viel telefonieren Sie wirklich? Lohnt sich der größere, teurere Vertrag für Sie überhaupt? Auch sollten Sie sämtliche andere Kosten im Auge behalten. Miete, Nebenkosten und Lebenshaltungskosten dürfen keine unlösbare Aufgabe für Sie werden.
Achten Sie aufs Kleingedruckte. Gilt der angebotene Preis vielleicht nur für eine gewisse Zeit und erhöht sich dann? Ist im Vertrag eine Datenautomatik enthalten, die automatisch das Datenvolumen erhöht, wenn es verbraucht wurde? Darauf sollten Sie verzichten oder es ganz genau im Auge behalten.
Wie lange vor Vertragsende kann man kündigen? In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Wer diese Frist verpasst, bindet sich weiter an den Anbieter. Normalerweise um dieselbe Laufzeit, wie von Vertragsabschluss bis zum möglichen Kündigungstermin.
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