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Transparenzverordnung wird von einigen Anbietern nicht korrekt umgesetzt

21.02.2018 von

Bundesnetzagentur LogoSeit Mitte 2017 gilt die Transparenzverordnung der Bundesnetz-Agentur, die eigentlich zur Vereinfachung und Vergleichbarkeit von Telekommunikations-Tarifen führen sollte. Allerdings haben sich nicht alle Anbieter an die eigentlich bindende Verordnung gehalten, weshalb jetzt die Verbraucherzentralen aktiv werden.

Konkret hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen diverse Anbieter abgemahnt und zur Einhaltung der Transparenzverordnung aufgerufen. Die Verordnung verpflichtet die Anbieter zur Angabe bestimmter Infos, damit die Tarife untereinander für den Verbraucher einfacher vergleichbar sind.

Eine weitere Auflage war die einfache und prominente Einbindung sogenannter Produkt-Informationsblätter, die die wichtigsten Tarifleistungen und Vertragskonditionen wie z.B. Geschwindigkeit, Laufzeit, Kündigungsfristen etc. beinhalten sollen.

Gerade bei der prominenten Einbindung dieser Informationsblätter haben es aber offenbar einige Anbieter nicht so genau genommen. Vielmehr wurden die entsprechenden PDFs eher versteckt als leicht auffindbar auf den Websites der abgemahnten Anbieter eingebunden. Konkret war dies bei unitymedia, BASE, Blau und Sparhandy sowie bei StarDSL der Fall.

Im Gegensatz zu den erst genannten Anbietern hat der Hamburger Internet via Satellit Anbieter "StarDSL" offenbar immer noch nicht auf die Abmahnung reagiert, weshalb die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun wohl gerichtlichen einschlagen wird.