5G: Netzbetreiber müssen Netze vermieten
Die Modalitäten zur Ausschreibung der Versteigerung der 5G-Mobilfunknetze gehen in die letzte Runde. Bis zum kommenden Montag sollen die Regularien stehen. Bis dahin haben die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur wohl noch einiges zu tun.
Teil der Regularien sind vor allem Vorgaben zum Ausbau der Handynetze entlang der Verkehrswege. Vor allem an Autobahnen und wichtigen Bundesstraßen soll eine Netzabdeckung erreicht werden, die eine Übertragungsgeschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde ermöglicht. Autobahnen müssen alle Netzbetreiber mit 5G Lizenz entsprechend dieser Vorgaben ausbauen, bei den Bundesstraßen können sich die Netzbetreiber das Aufstellen der teuren Funkmasten untereinander aufteilen.
Damit alle Kunden auch auf Bundes- und Landstraßen die dort errichteten Netze nutzen können, sollen die Provider verpflichtet werden, ihre Netze für Kunden anderer Anbieter zu öffnen. Diese Lösung namens "lokales Roaming" bzw. "regionales Roaming" beruht auf einer Einigung zwischen der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur, die bei einem Treffen am Monat zustande kam.
SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag: "Deutschland muss beim Ausbau des schnellen Internets Vorreiter sein. Dafür brauchen wir klare und eindeutige Auflagen für die Mobilfunkunternehmen, die mit den Frequenzen Geld verdienen wollen. Dazu brauchen wir einen verbindlichen Ausbauplan, mit dem wir schrittweise eine flächendeckende Versorgung bei allen Verkehrswegen und Haushalten erreichen."