Vergaberegeln für 5G-Lizenzen stehen fest
Wie angekündigt wurden am 26. November die Vergaberegeln die 5G Mobilfunk-Lizenzen festgelegt. Es bleibt dabei: Keine Pflicht für National Roaming.
Die Bundesnetzagentur hat die Regeln für die im Frühjahr 2019 stattfindende Auktion zur Vergabe der 5G-Lizenzen finalisiert.
Fraglich war bis zuletzt, ob das sogenannte National Roaming für die Lizenzinhaber verpflichtend wird oder nicht. United Internet Chef Ralph Dommermuth wollte hiervon die Beteiligung an der Auktion abhängig machen.
5G kommt ohne Verpflichtung zum National Roaming!
Wie erwartet werden die Gewinner und damit Inhaber der 5G-Lizenzen zwar zu Verhandlungen über die Vermietung der Netze gezwungen, aber eben nur zur Verhandlungen - die natürlich am Preis scheitern können. Alternativ wäre es möglich gewesen, die 5G-Lizenzinhaber zur Vermietung zu regulierten Preisen zu zwingen.
Jochen Homann, Präses der Bundesnetzagentur sagt zwar: "Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei.", das ist für andere Marktteilnehmer wie z.B. United Internet/Drillisch aber nur ein schwacher Trost. Da die Kosten für die Miete der Netze nun nicht absehbar sind, könnte UI bei der Auktion - wenn überhaupt - nur sehr verhalten mitbieten.
Kritik von Vergaberegeln seitens der Verbraucherverbände
Verbraucherverbände kritisieren die Regeln der BNetz-Agentur aus genau diesem Grunde. vzbv-Chef Klaus Müller sagt hierzu: "Der jetzt schon stagnierende Wettbewerb im Mobilfunkmarkt wird dadurch weiter zementiert. Auch das Problem der weißen Flecken im ländlichen Raum wird uns noch eine Weile begleiten."