Telekom darf StreamOn vorerst unverändert anbieten

13.03.2019 von

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Telekom ihre Option "StreamOn" vorerst unverändert anbieten darf. Es handelt sich allerdings lediglich um eine Zwischenentscheidung des OVG Münster. 

Die Auflagen der Bundesnetzagentur zu EU-Roaming und Netzneutralität sind damit zwar nicht endgültig vom Tisch, aber immerhin gewinnt die Telekom mit der Entscheidung des OVG Münster Zeit. Das OVG hatte nach Angaben von Golem.de entschieden, dass die Telekom den Beschluss der Regulierungsbehörde zur Änderung des Dienstes zunächst nicht nachkommen muss.

Die StreamOn Option für Telekom Mobilfunk-Kunden ermöglicht das Ansehen von Multimediainhalten von Partnern wie Videos und Audio-Streaming ohne dass dabei das Inklusiv-Volumen angegriffen wird. Man kann also beispielsweise den ganzen Tag Videos auf YouTube schauen und belastet sein Datenvolumen nicht. 

Knackpunkt EU-Ausland

Das StreamOn Verfahren gilt allerdings nur in Deutschland und eben nicht im EU-Ausland. Genau diese Einschränkung ist der Bundesnetzagentur aufgestoßen, weil sie nach meiner Meinung der Regulierer gegen die Vorgaben zum EU-Roaming verstößt. Die Telekom müsste also nach Meinung der Wettbewerbshüter StreamOn auch in der EU anbieten. Genau das will aber die Telekom nicht, die bereits mit der Einstellung des Dienstes gedroht hat.

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