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Wissenswertes zum Smartphone-Kauf: Ohne Probleme zum neuen Mobiltelefon

26.04.2019 von
Beim Kauf eines neuen Smartphones spielen viele Faktoren eine Rolle, die sich in der Hauptsache um das Gerät an sich – um die technische Ausstattung, das Design, den Preis drehen. Kaum jemand macht sich Gedanken über den Kauf als solchen. Dabei ist es durchaus sinnvoll, sich über die Rechte als Kunde zu informieren, falls das neue Smartphone doch nicht so problemlos kommt wie gewünscht. 
 
Die Meinungsforscher von Civey haben im vergangenen Jahr nachgefragt, welche Kriterien beim Kauf eines neuen Smartphones ausschlaggebend sind. Auffallend bei den Ergebnissen: Rund 18 Prozent der Befragten planten bereits einen Neukauf innerhalb des nächsten Jahres, hochgerechnet fast 11 Millionen Menschen. Besonders wichtig bei diesen Überlegungen sind die Akkulaufzeit und die Herstellermarke, die Qualität von Kamera und Display lag bei der Umfrage sogar noch knapp hinter einem ansprechenden Gesamtdesign.
 
Was offenkundig unter den Antworten als explizite Nennung fehlt: Aspekte wie 
 
• der Preis für das neue Smartphone, 
• die Langlebigkeit des Geräts oder 
• der Service rund um den Kauf. 

Doch genau hier lauern am ehesten die Probleme, die die Freude über das neue Handy trüben können.

Probleme beim Kauf

Tatsächlich gibt es einige Faktoren, die beim Kauf eine ebenso große Rolle spielen sollten wie die Frage danach, welches Smartphone es denn eigentlich sein soll. Darunter sind ganz grundlegende Dinge, die bei allzu großer Sorglosigkeit Ärger und Mehrkosten verursachen können.
 
Dazu zählt zum Beispiel die Bereitstellung von Produktinformationsblättern beim Händler, die durch die Transparenzversordnung inzwischen für alle Telekommunikationsunternehmen verpflichtend ist. Damit sollen Kunden einfacher Tarife vergleichen können, selbst wenn diese nicht mehr im aktuellen Angebot enthalten sind. Im Onlinehandel müssen die Infoblätter daher zum Download verfügbar sein, wie es der Mobilfunkanbieter Vodafone etwa für aktuelle und ältere Privatkunden-Tarife tut. Im stationären Handel müssen sie entweder gut sichtbar ausliegen oder direkt ausgehändigt werden.

Im vergangenen Jahr monierte die Verbraucherzentrale, dass einige Anbieter die Verordnung nicht einhielten, zum Teil waren juristische Schritte notwendig. Bei einem Kauf im stationären Handel besteht das Problem oft auch weiterhin – zumindest können potenzielle Kunden hieran schnell einen seriösen Händler identifizieren.

Mehrkosten durch Kombiverträge

Kombiverträge stellen prinzipiell eine bequeme Möglichkeit dar, um ohne weiteren Aufwand – etwa langwierige Vergleiche von Tarifen – ein Smartphone samt Vertrag zu erstehen. Nur rechnet sich der eingesparte Aufwand unter Umständen nicht:

• Bei manchen Tarifen sinkt die Grundgebühr nach der Mindestlaufzeit nicht, während das Gerät selbst infolge eines Produktzyklus eine Wertminderung im Vergleich zum Zeitpunkt der Markteinführung bzw. des Vertragsabschlusses erfährt. Läuft der Vertrag mit der hohen Grundgebühr dann weiter, obwohl das Smartphone eigentlich bereits abbezahlt ist, entstehen unnötige Kosten.
 
• Wer sein Smartphone nicht bei einem der Mobilfunkanbieter, sondern bei einem freien Händler kaufen möchte, kann auch bei diesem einen Vertrag abschließen. Oft werden dafür die Übernahme von Anschlusskosten, monatlichen Grundgebühren oder andere Boni in Aussicht gestellt.
Problematisch sind in solchen Fällen verschiedene Aspekte: Bei einem Kauf bei einem Händler schließen Kunden nicht nur einen, sondern zwei Verträge ab – den Kaufvertrag und den Vertrag mit den Mobilfunktarifen, für den aber letztlich der Anbieter und nicht der Händler zuständig ist. Dadurch ist nicht immer sofort eindeutig zu klären, wer bei auftretenden Problemen der richtige Ansprechpartner ist. Der zweite große Kritikpunkt besteht darin, dass die versprochenen Vergünstigungen möglicherweise nicht wie versprochen an den Kunden weitergegeben werden.

Was grundsätzlich hilft, ist sich selbst regelmäßig kundig zu machen, wie sich die Tarife entwickeln. Die aktuell besten Handytarife stellen wir auf unserer Seite vor, sie sind eine gute Referenzgröße für den Vergleich mit den Kosten, die noch laufende Verträge verursachen. „Regelmäßig“ heißt in diesem Zusammenhang übrigens, spätestens vor Ablauf der Mindestlaufzeit, bevor sich der Vertrag automatisch verlängert, einen Blick auf die Konditionen zu werfen und im Zweifelsfall einen Tarifwechsel vorzunehmen.

Fehler bei der Lieferung

Mitunter fangen die Schwierigkeiten aber schon viel früher an, wenn beispielsweise das gewünschte und bereits bestellte Smartphone gar nicht erst geliefert wird. Der erste Schritt in einer solchen Situation besteht immer darin, sich mit dem Händler in Verbindung und ihm gegebenenfalls eine Frist für die Lieferung zu setzen. Diese sollte angemessen sein, üblicherweise werden darunter etwa 14 Tage verstanden, am besten in Verbindung mit einem konkreten Termin, zu dem das Smartphone verfügbar sein soll.

Rücktritt bei nicht geliefertem Smartphone möglich

Ist es nicht möglich, das Gerät innerhalb dieses Zeitraums zu liefern, besteht die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Hierbei gilt es allerdings, wenigstens den Weg über ein Einwurfeinschreiben zu wählen, damit der Rücktritt tatsächlich nachgewiesen werden kann. Je nach Fall ist der Händler dann dazu verpflichtet, den gezahlten Kaufpreis zu erstatten.
 
Bedeutet die ausgebliebene Lieferung, dass das Smartphone bei einem anderen Händler zu einem höheren Preis gekauft wird, können unter Umständen Schadenersatzforderungen gegenüber dem säumigen Händler geltend gemacht werden. Bevor derartige Schritte eingeleitet werden, um die entstandenen Mehrkosten erstattet zu bekommen, sollte allerdings eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, denn längst nicht alle Schadenersatzforderungen haben Aussicht auf Erfolg: Kam die Lieferung beispielsweise wegen Lieferproblemen von Seiten des Herstellers nicht zustande, kann der Händler dafür nicht verantwortlich gemacht werden.

Achtung: Am Bestand des Mobilfunkvertrags – der ja mit dem Mobilfunkanbieter abgeschlossen wurde – ändert sich übrigens nichts, ganz egal, ob das Gerät geliefert wurde oder nicht.

Vorsicht bei Regelungen zu Anschlusskosten-Übernahme

Gleiches gilt, wenn die ursprünglich vereinbarte Übernahme der Anschlusskosten, monatlichen Grundgebühren oder Boni vom Händler nicht erstattet werden – der Mobilfunkvertrag wird hiervon nicht betroffen, das heißt die monatlichen Kosten müssen weiterhin an Mobilfunkanbieter gezahlt werden.

Um gar nicht erst in die Lage zu kommen, ungeplant entstandene Kosten tragen bzw. diese in Form von Schadenersatz vom Händler einfordern zu müssen, ist bei solchen Vertragsabschlüssen ein genauer Blick auf die Vertragskonditionen eine unbedingte Voraussetzung. Der Grund: Die Zahlungen sind häufig mit Bedingungen verbunden, die sich nicht unmittelbar für den Kunden erschließen – Aktivierungs-SMS an den Händler, die Vorlage von Rechnungen, Vertragsunterlagen oder sonstigen Dokumenten, all das können Bedingungen sein, die überhaupt erst erfüllt werden müssen, um die vertraglich zugesagten Boni zu erhalten.

Zeigt sich der Händler auch dann nicht bereit, die Kosten zu erstatten, wenn ihm eine ausreichende Frist von rund zwei Wochen eingeräumt wurde, kann über eine Schadenersatzforderung nachgedacht werden.

Smartphone ohne SIM-Karte

Bei einem anderen möglichen Problem ist wiederum der Mobilfunkanbieter der richtige Ansprechpartner und zwar in Fällen, in denen die zugehörige SIM-Karte schon freigeschaltet, aber dem Kunden noch nicht zugesandt wurde. Auch hier gilt: Kontakt zum Anbieter aufnehmen, gegebenenfalls gleich eine angemessene Frist setzen.
 
Verstreicht die, ohne dass der Kunde seine SIM-Karte erhält, ist das unter Umständen ein Fall, um vom Sonderkündigungsrecht für den Mobilfunkvertrag Gebrauch zu machen. Wir erklären, worauf es dabei im Einzelfall ankommt, denn außerordentliche Kündigungen sind in verschiedenen Situationen möglich – sie erfordern aber prinzipiell mehr als nur eine schriftliche Kündigung.

Was tun bei Nichtgefallen?

Der Handykauf ist abgewickelt, es hat sich erfreulicherweise keines der vorgestellten Probleme ergeben und damit könnte alles gut sein. Doch bei genauerer Betrachtung ist das neue Smartphone doch nicht so toll wie erhofft und/oder der abgeschlossene Mobilfunkvertrag hätte auch günstiger ausfallen können. Was also tun?

• Wurde das Gerät über das Internet, per Katalog oder telefonisch bestellt, gilt die Widerrufsfrist von 14 Tagen.
• Handelt es sich nicht um einen Kombivertrag, geht der Widerruf des Mobilfunkvertrags selbstverständlich an den Mobilfunkanbieter, der Widerruf für das Smartphone an den Händler.
• Um sich selbst so weit wie möglich abzusichern, sollten Kunden ihre Widerrufsschreiben auch dem jeweils anderen Vertragspartner zur Kenntnis senden. Wie schon erklärt, ist hierzu ebenfalls ein qualifiziertes Fax oder ein Einwurfeinschreiben erforderlich, um im eigenen Interesse die Nachvollziehbarkeit der Beweise zu gewährleisten.

Während der Widerrufsfrist muss das Smartphone im Übrigen nicht unbedingt originalverpackt in der Schachtel bleiben. Um das Gerät auf seine Eignung zu prüfen, kann es sogar in Betrieb genommen werden, aber mit einer zeitlichen Einschränkung: Zu testen, ob die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise wie gewünscht sind, ist in Ordnung, solange der Test angemessen kurz ausfallen.
 
In Einzelfällen kann ein solcher Test die Aktivierung der SIM-Karte umfassen, um auf diese Weise Smartphone und Mobilfunkvertrag gleichermaßen zu überprüfen. In diesem Zuge kann es daher durchaus erlaubt sein, probeweise eine SMS zu verschicken oder einen Anruf zu tätigen. Jede Nutzung darüber hinaus muss, wenn es in der Widerrufsbelehrung so vermerkt ist, allerdings bezahlt werden.

Kosten werden unter Umständen auch dann fällig, wenn aus dem Eignungstest für das Smartphone doch eine ausgedehntere Nutzung geworden ist. Je nach vertraglicher Regelung steht dem Händler eine Zahlung des Wertersatzes zu.

Die versteckten Kosten beim Smartphonekauf

Das neue Smartphone kann nicht nur wegen ungünstiger Tarife für unerwartet hohe zusätzlich Kosten sorgen, auch die Kaufmodalitäten an sich sollten besser genau im Blick behalten werden. Denn nicht nur die Mobilfunkverträge können mehr oder weniger offensichtliche Zusatzkosten umfassen, gleiches gilt für die Kaufverträge. 

Vorsicht bei der Finanzierung

Auch wenn der Preis für ein neues Smartphone nicht unter den Top-Kriterien der Civey Umfrage zu finden ist, so spielt er natürlich beim Kauf eine nicht unerhebliche Rolle. Neue Geräte, die erst kurz auf dem Markt zu haben sind, kosten normalerweise entsprechend viel, weshalb die Frage, wie viel Smartphone für das verfügbare Budget zu bekommen ist, keinesfalls unterschätzt werden sollte.

Eine vermeintlich günstige Lösung stellen Null-Prozent-Finanzierungen dar, mit denen ein Kauf in Raten ohne die sonst üblichen Aufschläge für Zinsen möglich scheint. Das Problem liegt darin, dass null Prozent Zinsen nicht gleichbedeutend sind mit null Prozent Kosten, tatsächlich ist oft genug das Gegenteil der Fall. 

Bevor von einer Nullprozentfinanzierung gebraucht gemacht wird, sollten sich Verbraucher bei der Kreditform unbedingt über die möglichen Zusatzkosten informieren, damit der Smartphone-Kauf nicht unversehens zu einer wesentlich teureren Angelegenheit wird, als ursprünglich gedacht. Immerhin: Seit dem 21. März 2016 können sich Kunden auch bei diesen Finanzierungsangeboten auf ein Widerrufsrecht berufen, das 14 Tage gilt. Voraussetzung ist allerdings, dass die vereinbarte Kreditsumme bei mindestens 200 Euro liegt. Tritt der Kunde von seinem Kreditvertrag zurück, wird damit im Regelfall auch der Kaufvertrag hinfällig.

Zusätzliche Kosten für zusätzlichen Versicherungsschutz?

Ein anderer Kostenfaktor hängt tatsächlich auch mit dem Wert eines neuen Smartphones zusammen, der natürlich so lange wie möglich erhalten bleiben soll. Beschädigungen durch eigene Unachtsamkeit, die eine umfangreiche Reparatur oder im schlimmsten Fall gleich den nächsten Neukauf zur Folge haben, sind in diesem Zusammenhang ein verbreitetes Horrorszenario für Besitzer neuer Handys.

Damit diese Sorgen unbegründet bleiben, werden vor allem bei Ladenkäufen Geräteversicherungen angeboten, die nicht nur für Smartphones, sondern für eine Vielzahl an Elektrogeräten üblich sind. Diese Versicherungen umfassen eine Reihe von Missgeschicken, die die Funktionstüchtigkeit des Gerätes maßgeblich mindern können: 

• ungewollte Stürze 
• Diebstahl 
• Schäden durch Feuchtigkeit 

Die zusätzliche Sicherheit hat allerdings ihren Preis, zwischen zehn und 30 Prozent des Kaufpreises können von den Versicherern dafür berechnet werden. Ärgerlich ist aber in erster Linie, dass mit diesen Kosten keineswegs gewährleistet ist, dass im Schadensfall wirklich Geld fließt. Oft sind die Vertragsklauseln mit Einschränkungen verbunden. Das können beispielsweise Selbstbeteiligungen an Reparaturkosten sein. 

Zudem sind viele Situationen häufig nicht oder nur bedingt abgedeckt – ein Schaden durch Diebstahl ist zum Beispiel nicht zwingend in der Geräteversicherung enthalten oder muss gegen weitere Zuzahlungen dazugekauft werden oder er gilt nur für bestimmte Tageszeiten (sogenannten „Nachtklausel“).

Schutz für das neue Smartphone bieten ohnehin bereits die gesetzliche Gewährleistung – sie greift sechs Monate nach dem Kauf, sollte sich das Gerät als mangelhaft erweisen. Ausnahme ist ein Schaden, der beispielsweise durch Fallenlassen vom Kunden selbst verursacht wurde. Ansonsten deckt eine übliche Hausratversicherung viele Schadensfälle ab: 

• Beschädigungen durch Brand 
• Beschädigungen durch Leitungswasser 
• Einbruchdiebstahl 

Gebraucht statt neu

Neugeräte sind eine erhebliche Investition, dabei legen längst nicht alle Menschen mit Kaufabsicht in gleicher Weise Wert darauf, ein möglichst aktuelles Produkt zu erstehen. Als Alternative kommt unter solchen Voraussetzungen durchaus ein gebrauchtes Smartphone in Frage, auch wenn die Einsparungen je nach Hersteller weniger groß sein können als erhofft.
 
Das iPhone 6s Plus ist inzwischen rund viereinhalb Jahre alt, in dieser Zeit hat sich der Preis im Vergleich zum Einführungspreis von 2014 halbiert. Was immer noch bedeutet, dass dafür über 400 Euro bezahlt werden müssten. Wer sich statt mit einem Apple Produkt auch mit einem Android-Gerät anfreunden kann, dürfte davon preislich noch einmal profitieren, denn deren Preis fällt häufig schneller als der der iPhones.

Grundsätzlich kann also durchaus deutlich gespart werden, wenn eher zu Vorgängermodellen aktueller Geräte gegriffen wird. Die Markteinführung neuer Modelle geht für gewöhnlich einher mit Preissenkungen der älteren, ohne dass Nachteile wegen mangelnden Supports befürchtet werden müssten.

Richtiges Vorgehen beim Gebrauchtkauf

Im Prinzip unterscheidet sich der Gebrauchtkauf nur unwesentlich vom Neukauf, zumindest hinsichtlich der Fragen, die im Vorfeld wichtig sind: Gibt es eine Affinität zu einem bestimmten Hersteller, wie wichtig sind einzelne Faktoren: 

• Displaygröße und -auflösung 
• Qualität der Kamera
• verfügbare Speicherplatz 
• Akkukapazität unterstützte Netze

Da sich Smartphones in vergleichsweise hohem Tempo weiterentwickeln, muss bezüglich des Funktionsumfangs selbst bei etwas älteren Geräten nicht zwingend mit Einbußen gerechnet werden. Letztendlich ist die viel entscheidendere Frage, wie viel für das neue gebrauchte Handy eigentlich ausgegeben werden soll.

Selbst beim Kauf eines gebrauchten Smartphones können die Preise variieren, was unter anderem davon abhängt, wo es gekauft wird. Auf Plattformen, die sich auf den Kauf und Verkauf gebrauchter Handys spezialisiert haben, dürften die Preise etwas höher liegen als bei einem privaten Verkäufer. Aus Kundensicht überlegenswert ist allerdings, dass die Händler selbst für Second-Hand-Smartphones eine – wenn auch meist auf ein Jahr verkürzte – Gewährleistung bieten, die es bei einem Kauf von Privat nicht gibt.

Auf die Details achten

Wer es trotzdem vorzieht, sein Glück mit einem Privatverkauf zu versuchen, sollte einige Aspekte unbedingt beachten:

• Ein wichtiger Faktor ist die Seriosität des Anbieters. Kann dieser einen Kassenbeleg für das angebotene Gerät vorweisen, hat der Kunde zumindest einen ersten Hinweis, dass es sich nicht um Hehlerware handelt.
Trotzdem sollte im Vorfeld zur eigenen Sicherheit Kontakt zum Verkäufer aufgenommen werden, um eventuelle Fragen zum Gerät abzuklären. Je nachdem, wie aussagekräftig die Zustandsbeschreibung oder das bereitgestellte Bildmaterial des Smartphones sind, ist das auf jeden Fall sinnvoll.
 
• Einfacher ist natürlich ein Gebrauchtkauf im Laden, denn hier kann das gewünschte Gerät gleich in Augenschein genommen werden. So können sichtbare Beschädigungen ausgeschlossen werden, am besten wird das Zubehör ebenfalls überprüft. Um die Funktionstüchtigkeit wenigstens grundlegend zu testen, sollte das Gerät schon im Laden einmal eingeschaltet werden.
 
• Gebraucht heißt genau das: Was in der Praxis bedeutet, dass Mängel an den Geräten nicht unüblich sind. Klassische Schwachstellen sind etwa Kopfhörer-Anschlüsse oder mitgelieferte Stecker und Kabel. 
Darüber hinaus muss bei einem gebrauchten Akku mit Leistungseinbußen gerechnet werden, im Vergleich zu einem neuwertigen Akku kann die Laufzeit daher deutlich kürzer ausfallen. Da der Trend zu fest verbauten Akkus geht, die sich nicht austauschen lassen, ist dieser Punkt besonders kritisch. Wir helfen mit einigen Tipps, um die Haltbarkeit des Akkus durch richtiges Laden zu erhöhen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat im Übrigen ein Urteil erstreiten können, durch das gebrauchte Geräte bei Angeboten im Netz inzwischen eindeutig als solche ausgewiesen werden müssen. Grund für das juristische Vorgehen waren auf Amazon angebotene Modelle, die unter Hinweis auf ein „Refurbished Certificate“ verkauft wurden. Dahinter verbergen sich gebrauchte Geräte, die runderneuert wurden. 

Nach Ansicht des Landgerichts München ist dieser Hinweis allerdings nicht ausreichend, zumal die Produktinformationen keinen weiteren Verweis auf den gebrauchten Zustand der Modelle enthielt. Zumindest dürfte damit dafür gesorgt sein, dass Kunden auf der Suche nach einem neuen Gerät nicht doch unbeabsichtigt ein gebrauchtes Modell kaufen.

Fazit: Nicht nur auf die inneren und äußeren Werte achten

Ganz gleich, ob ein fabrikneues oder ein gebrauchtes Handy auf dem Wunschzettel steht: Es sollte beim Kauf nicht allein darum gehen, ob das Design gefällt, die Kamera auf dem neuesten Stand ist oder das Display besonders hochauflösend. Das sind ohne Frage relevante Eigenschaften, allerdings kommt es beim Kauf selbst darauf an, mögliche Kostenfallen zu vermeiden.

Das gilt nicht allein für die abgeschlossenen Mobilfunktarife, sondern eben genauso für die Konditionen des Kaufvertrags. Wer sich daher im Vorfeld eines Kaufs über eventuell kritische Aspekte informiert und sich seiner Rechte als Kunde bewusst ist, dürfte viel Freude an seinem neuen mobilen Gerät haben – ohne dafür mehr zu bezahlen, als notwendig ist.
 
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