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Kein Handy für ältere Menschen
Einer 79jährigen Frau wurde vom Mobilfunkprovider Drillisch der Abschluss eines Handyvertrags verwährt. Ein Verkäufer verweigerte den Antrag mit der Begründung, dass nicht sicher sei, ob der Vertrag auch von seiten der Kundin eingehalten werden könne. Das berichtet der Westdeutsche Rundfunk.
Im konkreten Fall wollte ein Mann für seine Schwiegermutter in einen Kölner Drillisch-Shop einen Handyvertrag mit zwei Jahren Mindestvertragslaufzeit abschließen. Dies wurde jedoch mit dem Hinweis auf das Alter der Frau verweigert. Weder der Vorschlag, eine Klausel für den vorzeitigen Todesfall in den Vertrag einzubauen, noch der Hinweis, dass auch jüngere Menschen vorzeitig und unerwartet sterben würden, konnten überzeugen.
Dem WDR wurde auf Anfrage vom Vorstandssprecher der Drillisch AG, Marc Brucherseifer, mitgeteilt, dass seine Firma bei einem Kundenalter von über 75 Jahren eine sorgfältige Prüfung zum Schutze des Kunden vorsehe. Man wolle die Senioren über die Vertragsbedingungen informieren und lege daher Wert darauf, dass ältere Kunden persönlich in der Filiale erscheinen, um den Vertrag abzuschließen.
Im konkreten Fall wollte ein Mann für seine Schwiegermutter in einen Kölner Drillisch-Shop einen Handyvertrag mit zwei Jahren Mindestvertragslaufzeit abschließen. Dies wurde jedoch mit dem Hinweis auf das Alter der Frau verweigert. Weder der Vorschlag, eine Klausel für den vorzeitigen Todesfall in den Vertrag einzubauen, noch der Hinweis, dass auch jüngere Menschen vorzeitig und unerwartet sterben würden, konnten überzeugen.
Dem WDR wurde auf Anfrage vom Vorstandssprecher der Drillisch AG, Marc Brucherseifer, mitgeteilt, dass seine Firma bei einem Kundenalter von über 75 Jahren eine sorgfältige Prüfung zum Schutze des Kunden vorsehe. Man wolle die Senioren über die Vertragsbedingungen informieren und lege daher Wert darauf, dass ältere Kunden persönlich in der Filiale erscheinen, um den Vertrag abzuschließen.