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Gericht stoppt neue Durchleitungstarife
Die im September festgelegten Durchleitungstarife sind jetzt vom Kölner Verwaltungsgericht wegen eines Verfahrensfehlers für unzulässig erklärt. Diese so genannten Interconnection-Tarife zahlen die Wettbewerber der Telekom für die Nutzung deren Netzes. Damit gab das Gericht einem Antrag der Telekom statt.
Ab Juni sollten die Tarife anders strukturiert werden, um sie an die tatsächlichen Kosten der Telekom anzupassen. Für die meisten Telekom-Wettbewerber wären die Kosten für die Durchleitung von Gesprächen dadurch gesunken.
Damit die neue Struktur ab Juni greifen könnte, müssten Telekom und Wettbewerber schon jetzt ihre Netze anpassen. Das aber würde vorausschauende Investitionen erfordern, die seit dem Spruch des Gerichts zum Stillstand gekommen sind. Seither nimmt die Telekom keine Bestellungen mehr für den Aufbau neuer Zusammenschaltungspunkte auf der Ebene der Ortsnetze an. Die Regulierungsbehörde hat Beschwerde eingelegt.
Ab Juni sollten die Tarife anders strukturiert werden, um sie an die tatsächlichen Kosten der Telekom anzupassen. Für die meisten Telekom-Wettbewerber wären die Kosten für die Durchleitung von Gesprächen dadurch gesunken.
Damit die neue Struktur ab Juni greifen könnte, müssten Telekom und Wettbewerber schon jetzt ihre Netze anpassen. Das aber würde vorausschauende Investitionen erfordern, die seit dem Spruch des Gerichts zum Stillstand gekommen sind. Seither nimmt die Telekom keine Bestellungen mehr für den Aufbau neuer Zusammenschaltungspunkte auf der Ebene der Ortsnetze an. Die Regulierungsbehörde hat Beschwerde eingelegt.