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Erst ab April Verwarngelder für Handy-Telefonate am Steuer

15.01.2001 von
Verwarngelder für Telefonate mit Mobiltelefonen im Auto werden erst vom 1. April erhoben. Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums erklärte, Sachsen und die anderen Bundesländer hätten sich darauf geeinigt, dass die Polizei in Deutschland vom 1. Februar an für zwei Monate keine Strafen erhebt.
Ab Februar ist es in Deutschland verboten, ohne Freisprechanlage im Auto und auf dem Fahrrad mobil zu Telefonieren. Vorgesehen ist ein Verwarngeld für Autofahrer von 60 Mark und für Radfahrer von 30 Mark.

mh

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