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Bund soll UMTS-Erlöse mit Ländern teilen
Der Erlös aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen soll grundsätzlich dem Bund und den Ländern zu gleichen Teilen zustehen, das geht aus einem Gutachten des Münchner Verfassungsrechtlers Korioth hervor, das im Auftrag der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen erstellt wurde. Die Versteigerung der Lizenzen hatte im vergangenen Jahr rund 100 Mrd. DM eingebracht. Die gesamte Summe ist in die Kasse von Bundesfinanzminister Eichel geflossen.
Da die Telekommunikations-Unternehmen die Kosten für den Lizenzkauf als Betriebskosten steuerlich geltend machen können, müssen die betroffenen Länder und Kommunen deutliche Einbußen bei den Steuereinnahmen hinnehmen. Auf der anderen Seite erhalte der Bund aber die kompletten Erlöse der Versteigerung. Durch diese Verteilung sei das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben nicht mehr im Lot.
Da die Telekommunikations-Unternehmen die Kosten für den Lizenzkauf als Betriebskosten steuerlich geltend machen können, müssen die betroffenen Länder und Kommunen deutliche Einbußen bei den Steuereinnahmen hinnehmen. Auf der anderen Seite erhalte der Bund aber die kompletten Erlöse der Versteigerung. Durch diese Verteilung sei das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben nicht mehr im Lot.