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Telekom: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Köln muss die Deutsche Telekom vorläufig allen Online-Diensten eine Großhandels-Flatrate anbieten. Die Richter lehnten einen Antrag der Telekom auf vorläufigen Rechtsschutz gegen diese Verpflichtung ab, teilte das Gericht in Köln mit. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation hatte im vergangenen November die Telekom aufgefordert, ihr Internetangebot bis Anfang Februar um die zeitunabhängige Gebühr zu erweitern.