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Regulierungsbehörde muss 400 Millionen DM zurückzahlen
Die Deutsche Telekom bekommt vom deutschen Staat eigenen Angaben zufolge rund 400 Millionen DM zurückerstattet, da sie einen Rechtsstreit um die Kosten für die Rufnummernvergabe gewonnen hat. Ein Sprecher der Telekom sagte am Mittwoch in Bonn, das Verwaltungsgericht in Köln habe zu Gunsten der Telekom entschieden und es der Regulierungsbehörde untersagt, für die von den Telekom-Unternehmen in Deutschland an die Kunden zu vergebenden Rufnummern eine Gebühr zu erheben. Ein Sprecher der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass man den Unternehmen die Gebühren von einer DM pro Rufnummer erstatten müsse.
Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist das 1996 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz. Darin ist vorgesehen, dass die Regulierungsbehörde die Aufgabe der Verwaltung des nationalen Rufnummernsystems vom ehemaligen Monopolisten Telekom übernimmt. Jedem Betreiber von Telekommunikationsdiensten werden danach bestimmte Rufnummernbereiche in Blöcken zugeteilt, die der Betreiber an die eigenen Kunden als Anschlussrufnummer im Ortsnetz vergibt. Für die in Blöcken von 10.000 Stück zugeteilten Rufnummern wurden von der Regulierungsbehörde laut Gebührenverordnung eine Mark pro Rufnummer in Rechnung gestellt.
Die Telekom hatte als größtes deutsche Branchenunternehmen die rechtliche Zulässigkeit des Entgelts in Frage gestellt und war damit nun vor dem Verwaltungsgericht in Köln erfolgreich. Nach Telekom-Angaben ist die Entscheidung rechtskräftig, da die Regulierungsbehörde keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt habe. Die Telekom wurde durch die Rufnummergebühren von allen in Deutschland tätigen Telekommunikationsanbietern am stärksten belastet, da sie im Ortsnetz einen Marktanteil von rund 98 Prozent hat und damit die meisten Anschlüsse schaltet.
Die Kosten für die Telekom waren von der Regulierungsbehörde ursprünglich auf rund 500 Millionen DM beziffert worden. Die auf die Telekom-Konkurrenten mit eigenen Ortsnetzen entfallenden Beträge für die Rufnummern waren mit zusammen weniger als 25 Millionen Mark angenommen worden. Einzelne Konkurrenten unterhalten keine eigenen Ortsnetze und waren daher von der Gebührenforderung nicht betroffen.
Ende 1999 hatte die Telekom eigenen Angaben zufolge 47,7 Millionen Teilnehmeranschlüsse. Die im Oktober 1999 bekannt gewordene Forderung der Regulierungsbehörde an die Telekom errechnete sich daraus, dass bei Sammelrufnummern jede Durchwahlnummer mit einer Mark in Rechnung gestellt wurde.
Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist das 1996 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz. Darin ist vorgesehen, dass die Regulierungsbehörde die Aufgabe der Verwaltung des nationalen Rufnummernsystems vom ehemaligen Monopolisten Telekom übernimmt. Jedem Betreiber von Telekommunikationsdiensten werden danach bestimmte Rufnummernbereiche in Blöcken zugeteilt, die der Betreiber an die eigenen Kunden als Anschlussrufnummer im Ortsnetz vergibt. Für die in Blöcken von 10.000 Stück zugeteilten Rufnummern wurden von der Regulierungsbehörde laut Gebührenverordnung eine Mark pro Rufnummer in Rechnung gestellt.
Die Telekom hatte als größtes deutsche Branchenunternehmen die rechtliche Zulässigkeit des Entgelts in Frage gestellt und war damit nun vor dem Verwaltungsgericht in Köln erfolgreich. Nach Telekom-Angaben ist die Entscheidung rechtskräftig, da die Regulierungsbehörde keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt habe. Die Telekom wurde durch die Rufnummergebühren von allen in Deutschland tätigen Telekommunikationsanbietern am stärksten belastet, da sie im Ortsnetz einen Marktanteil von rund 98 Prozent hat und damit die meisten Anschlüsse schaltet.
Die Kosten für die Telekom waren von der Regulierungsbehörde ursprünglich auf rund 500 Millionen DM beziffert worden. Die auf die Telekom-Konkurrenten mit eigenen Ortsnetzen entfallenden Beträge für die Rufnummern waren mit zusammen weniger als 25 Millionen Mark angenommen worden. Einzelne Konkurrenten unterhalten keine eigenen Ortsnetze und waren daher von der Gebührenforderung nicht betroffen.
Ende 1999 hatte die Telekom eigenen Angaben zufolge 47,7 Millionen Teilnehmeranschlüsse. Die im Oktober 1999 bekannt gewordene Forderung der Regulierungsbehörde an die Telekom errechnete sich daraus, dass bei Sammelrufnummern jede Durchwahlnummer mit einer Mark in Rechnung gestellt wurde.