Tipps zur Vermeidung von Konflikten um Domain-Namen
Im Hinblick auf die Registrierung des 4-millionsten Domain-Names mit der Endung .de gibt der Online-Ratgeber domain-recht.de Tipps, um juristische Konflikte um Internet-Adressen zu vermeiden. Bei juristischen Konflikten in Zusammenhang mit Domains sind Streitwerte um DM 100.000 keine Seltenheit. Selbst eine einfache wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Anwalt kann schnell mit über DM 1.000 zu Buche schlagen.
Deswegen müssen folgende Punkte beachtet werden:
keine Marken, keine Namen von Unternehmen
keine Namen von Prominenten
keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
keine Tippfehler-Domains
Handel nur mit "ungefährlichen" Domains Unproblematisch sind im Regelfall folgenden Domain-Namen: der eigene Vor- und/oder Nachname, auch abgekürzt oder mit akademischem Grad (z.B. dr-mayer.com) oder Berufsbezeichnung(z.B. friseur-schmidt.de)
der Name des eigenen Unternehmens, Vereins, Organisation (mit oder ohne Rechtsformzusatz, wie GmbH, e.V., AG, oHG, KG, e.G.)
rein allgemein beschreibende Begriffe, wie wirtschaft-online.de,i-love-you.com oder liberal.de (hierbei muss beachtet werden, dass die zur Zeit etwas unsichere Rechtslage aufgrund der sog. mitwohnzentrale.de- Entscheidung)
frei erfundene Phantasienamen, wie z.B. xelo-top.de, uptixx.com, oder a9119a.de (achten Sie aber hierbei darauf, ob der vermeintlich neu erfundene Begriff nicht schon längst als Marke geschützt worden ist)
keine Namen von Prominenten
keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
keine Tippfehler-Domains
Handel nur mit "ungefährlichen" Domains Unproblematisch sind im Regelfall folgenden Domain-Namen: der eigene Vor- und/oder Nachname, auch abgekürzt oder mit akademischem Grad (z.B. dr-mayer.com) oder Berufsbezeichnung(z.B. friseur-schmidt.de)
der Name des eigenen Unternehmens, Vereins, Organisation (mit oder ohne Rechtsformzusatz, wie GmbH, e.V., AG, oHG, KG, e.G.)
rein allgemein beschreibende Begriffe, wie wirtschaft-online.de,i-love-you.com oder liberal.de (hierbei muss beachtet werden, dass die zur Zeit etwas unsichere Rechtslage aufgrund der sog. mitwohnzentrale.de- Entscheidung)
frei erfundene Phantasienamen, wie z.B. xelo-top.de, uptixx.com, oder a9119a.de (achten Sie aber hierbei darauf, ob der vermeintlich neu erfundene Begriff nicht schon längst als Marke geschützt worden ist)