Zahlungssysteme: Kriminalität wächst mit Internet
Der Aktionsplan wurde in Absprache mit der Zahlungskartenindustrie, den nationalen Behörden, Einzelhändlern, Netzbetreibern und Verbraucherverbänden aufgestellt und soll zunächst bis Ende 2003 laufen.
Vorgesehen sind unter anderem:
- Einführung einer EU-weit einheitlichen Telefonnummer (oder zumindest einer landesweit einheitlichen Telefonnummer für jeden Mitgliedstaat), um den Verbrauchern die Meldung von Kartenverlust oder -diebstahl zu erleichtern.
- Veröffentlichung von Leitlinien für den präventiven Informationsaustausch in Zusammenarbeit mit den nationalen Datenschutzbehörden.
- Einrichtung einer Website zur EU-weiten Betrugsbekämpfung mit Informationen über entsprechende Initiativen und Links zu allen einschlägigen Organisationen.
- Gezielte Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit von Zahlungsmitteln und -systemen auf der Grundlage einer Kommissionstudie über ausgewählte Sicherheitsaspekte.
- Förderung einer Einigung zwischen der Zahlungsverkehrsindustrie und den Vollstreckungsbehörden auf die für die Ermittlung und Verfolgung von Betrugsfällen erforderlichen zentralen Beweisstücke und ein einheitliches Format für den grenzübergreifenden Informationsaustausch.