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Verband: Telekom mit unzulässigen Wettbewerbsmethoden
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) berichtet, die Deutsche Telekom werbe türkische Mitbürger mit unzulässigen Wettbewerbsmethoden ab. Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Bonn der Deutschen Telekom AG (DTAG) verboten, Kunden von Wettbewerbsunternehmen ohne jede schriftliche Einwilligung auf das Telekomnetz zurück zu schalten. Mehrere türkische Mitbürger hatten eidesstattlich versichert, per Telefon zur Nutzung des Telekom-Tarif „Aktiv plus“ überredet worden zu sein. Daraufhin wurden sie trotz Vertrages mit anderen privaten Telefonanbietern unter Hinweis auf das „Kleingedruckte“ der Telekom automatisch wieder auf die DTAG umgeschaltet.
Der „Aktiv plus“-Tarif verbietet in den Geschäftsbedingungen die Nutzung von Preselection-Angeboten der Wettbewerber, die bei Fern- und Auslandsgesprächen oft günstiger sind.
Geschäftsführer der VATM, Jürgen Grützner sagte, die Vermutung liegt nahe, dass unter systematischer Umgehung des Datenschutzes, Kunden gezielt zurückgeworben werden, die zuvor bei der DTAG eine Umschaltung auf andere Anbieter veranlasst hatten.
Der „Aktiv plus“-Tarif verbietet in den Geschäftsbedingungen die Nutzung von Preselection-Angeboten der Wettbewerber, die bei Fern- und Auslandsgesprächen oft günstiger sind.
Geschäftsführer der VATM, Jürgen Grützner sagte, die Vermutung liegt nahe, dass unter systematischer Umgehung des Datenschutzes, Kunden gezielt zurückgeworben werden, die zuvor bei der DTAG eine Umschaltung auf andere Anbieter veranlasst hatten.