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Neues Gesetz zu elektronischer Unterschrift gebilligt
Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat ein neues Gesetz zu den Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen gebilligt. Damit wird das geltende Signaturgesetz aus dem Jahre 1997 abgeschafft. Die neue Sicherheitsinfrastruktur für qualifizierte elektronische Signaturen soll es möglich machen, im elektronischen Rechts-und Geschäftsverkehr den Urheber und die Integrität von Daten zuverlässig festzustellen, teilte der Bundesrat in einer Presseerklärung mit. Damit werde die Voraussetzung geschaffen, dass die elektronische Signatur zukünftig die handschriftliche Unterzeichnung ersetzen und dieselben Rechtswirkungen entfalten kann, heißt es weiter.
Künftig gilt die elektronische Unterschrift damit als gleichwertige Alternative zur handschriftlichen Unterzeichnung. Die handsignierte Unterschrift wird in einer Zertifizierungsstelle hinterlegt, bevor der Unterzeichnende seine elektronische Signatur erhält. Dieses Gesetz soll die Grundlage für einen sicheren europaweiten elektronischen Geschäftsverkehr schaffen.
Künftig gilt die elektronische Unterschrift damit als gleichwertige Alternative zur handschriftlichen Unterzeichnung. Die handsignierte Unterschrift wird in einer Zertifizierungsstelle hinterlegt, bevor der Unterzeichnende seine elektronische Signatur erhält. Dieses Gesetz soll die Grundlage für einen sicheren europaweiten elektronischen Geschäftsverkehr schaffen.