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First Telecom: Voll-Zugang zu Telekom-Netz
First Telecom erhält bis auf weiteres unbeschränkten Zutritt zum Netz der Deutschen Telekom. Das Verwaltungsgericht Köln stimmte am 20. Oktober dem Eilantrag der Frankfurter Telefongesellschaft zu, die 48,8 Erlang-Regelung vorübergehend auszusetzen. Die 48,8 Erlang-Regelung besagt, dass Anbieter bei Überschreiten der Telefonverkehrsmenge von 48,8 Erlang das eigene Netz ausbauen müssen. 48,8 Erlang entspricht einer Kapazität von etwa 200.000 Gesprächsminuten.
Sollte die Entscheidung im Endverfahren bestätigt werden, ist mit weitreichenden Konsequenzen für den deutschen Telekommunikationsmarkt zu rechnen: Für viele Telekom-Konkurrenten fällt eine finanzielle Hürde auf dem Weg zum Kunden weg, da sie bei erfolgreicher Vermittlung vieler Gesprächsminuten nicht mehr gezwungen sind, eigene Netzinfrastrukturen auszubauen. Damit verbundene Kosteneinsparungen könnten in Form von günstigen Minutenpreisen an den Telefonkunden weitergegeben werden.
Vom Verwaltungsgericht wurde anerkannt, dass die 48,8 Erlangen-Regelung willkürlich festgelegt wurde und ausschließlich wirtschaftliche Erwägungen der Deutschen Telekom berücksichtige. Auf diesem Hintergrund sei die Regelung nicht zulässig.
Sollte die Entscheidung im Endverfahren bestätigt werden, ist mit weitreichenden Konsequenzen für den deutschen Telekommunikationsmarkt zu rechnen: Für viele Telekom-Konkurrenten fällt eine finanzielle Hürde auf dem Weg zum Kunden weg, da sie bei erfolgreicher Vermittlung vieler Gesprächsminuten nicht mehr gezwungen sind, eigene Netzinfrastrukturen auszubauen. Damit verbundene Kosteneinsparungen könnten in Form von günstigen Minutenpreisen an den Telefonkunden weitergegeben werden.
Vom Verwaltungsgericht wurde anerkannt, dass die 48,8 Erlangen-Regelung willkürlich festgelegt wurde und ausschließlich wirtschaftliche Erwägungen der Deutschen Telekom berücksichtige. Auf diesem Hintergrund sei die Regelung nicht zulässig.