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Inkassostreit: Höhere Gebühren werden akzeptiert
Keiner der Wettbewerber der Deutschen Telekom hat dem Schlichtungsvorschlag der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) im Inkassosteit widersprochen. Dies erklärte die Behörde in einer Pressemtteilung am Donnerstag. Damit werden alle betroffenen Unternehmen die neuen Gebühren für die Abrechnung von Call by Call-Gesprächen annehmen. Die RegTP sieht mit der Annahme des Vorschlages das offene Call by Call in Deutschland als gesichert an.
Allerdings dürften sich die höheren Gebühren, die die Deutsche Telekom nun für die Abrechnung von Gesprächen über Call-by-Call-Firmen verlangen darf, auf die Preise für Telefongespräche auswirken. Wie bereits berichtet, erhöhte der Düsseldorfer Anbieter Teledump seine Preise. Arcor akzeptierte die neue Regelung, da nach eigenen Angaben ohnehin kein Wachstum im Call-by-Call-Markt vorhanden sei. Bedeutender sei das Vertragskundengeschäft per Preselection und Direktanschluss.
Diese Tendenz –weg vom Call by Call, hin zum Vertragskundengeschäft mit eigener Abrechnung durch die Unternehmen- dürfte sich durch die neue Inkassogebührenregelung noch verstärken, wenn die höheren Kosten auf die Call-by-Call-Gesprächspreise umgelegt werden. Unternehmen, die an ihre Kunden eigene Rechnungen verschicken, sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
Allerdings dürften sich die höheren Gebühren, die die Deutsche Telekom nun für die Abrechnung von Gesprächen über Call-by-Call-Firmen verlangen darf, auf die Preise für Telefongespräche auswirken. Wie bereits berichtet, erhöhte der Düsseldorfer Anbieter Teledump seine Preise. Arcor akzeptierte die neue Regelung, da nach eigenen Angaben ohnehin kein Wachstum im Call-by-Call-Markt vorhanden sei. Bedeutender sei das Vertragskundengeschäft per Preselection und Direktanschluss.
Diese Tendenz –weg vom Call by Call, hin zum Vertragskundengeschäft mit eigener Abrechnung durch die Unternehmen- dürfte sich durch die neue Inkassogebührenregelung noch verstärken, wenn die höheren Kosten auf die Call-by-Call-Gesprächspreise umgelegt werden. Unternehmen, die an ihre Kunden eigene Rechnungen verschicken, sind von der neuen Regelung nicht betroffen.