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BDZV gegen Kooperation von ZDF und T-Online
Massive Bedenken äußert der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) an der Zusammenarbeit von ZDF und T-Online. Die beiden Unternehmen hatten angekündigt, für die Verbreitung der ZDF-Online-Nachrichten einen mehrjährigen Lizenzvertrag einzugehen. Der BDZV weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten grundsätzlich keinen Auftrag zu einer Grundversorgung im Internet hätten. Der Grundversorgungsauftrag beziehe sich auf das klassische Fernsehangebot. Im Übrigen dürften Internet-Aktivitäten nur sendebegleitend erfolgen.
Nach Ansicht des BDZV lasse der geplante Name heute.t-online.de des Angebotes darauf schließen, dass hier eine Marke eines privaten Anbieters - T-Online - von dem Renommee einer öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendung profitieren solle. Es sei daher fraglich, ob "nicht rundfunkrechtliche Vorgaben umgangen werden". Aufgrund des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrags dürfen die Online-Angebote des ZDF weder Werbung noch Sponsoring enthalten. Als Folge dieser Regelung muss das ZDF seine Kooperation mit den Anbietern NBS und Microsoft zum August 2001 auslaufen lassen.
Nach Ansicht des BDZV lasse der geplante Name heute.t-online.de des Angebotes darauf schließen, dass hier eine Marke eines privaten Anbieters - T-Online - von dem Renommee einer öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendung profitieren solle. Es sei daher fraglich, ob "nicht rundfunkrechtliche Vorgaben umgangen werden". Aufgrund des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrags dürfen die Online-Angebote des ZDF weder Werbung noch Sponsoring enthalten. Als Folge dieser Regelung muss das ZDF seine Kooperation mit den Anbietern NBS und Microsoft zum August 2001 auslaufen lassen.