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Regulierungsbehörde entscheidet über „Letzte Meile“
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hat heute in Bonn vier wichtige Entscheidungen für den Telekommunikationsmarkt getroffen. Sie beziehen sich auf den Mietpreis der Anschlussleitung, die Verpflichtung zum „Line Sharing“, die Ermöglichung des Wiederverkaufs von Leistungen im Ortsnetzbereich und auf das DSL-Angebot der Deutschen Telekom.
Für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder „Letzte Meile“) der Deutschen Telekom senkte die RegTP den monatlichen Mietpreis um eine Mark auf DM 24,40. Diesen Betrag müssen die Mitbewerber ab 1. April zahlen, wenn sie ihre Kunden über die Leitungen der Telekom anschließen wollen. Der einmalige Preis für die Übernahme der Leitung kostet zukünftig DM 181,09 statt derzeit DM 191,64. Kehrt ein Kunde zur Telekom zurück, wird ein Kündigungsentgelt von DM 74,45 anstatt DM 107,70 fällig.
Eine EU-Verordnung verpflichtet die Deutsche Telekom, ihren Wettbewerbern den gemeinsamen Zugang zum Teilnehmeranschluss im so genannten Line-Sharing anzubieten. Die RegTP hat jetzt über die Bedingungen des Line-Sharing entschieden. Innerhalb von zwei Monaten muss der Zugang diskriminierungsfrei angeboten werden. Dem Wettbewerber wird dabei nicht die vollständige Anschlussleitung zur Verfügung gestellt. Sie wird nun nach Frequenzbändern für die getrennte Übertragung von Sprache und Daten „aufgeteilt“.
Nach einer weiteren Entscheidung der RegTP wird die Deutsche Telekom verpflichtet, der debitel AG als Antragsteller Leistungen im Teilnehmernetzbereich zum Zweck des Wiederverkaufs anzubieten.
Die aktuellen T–DSL–Anschlussentgelte der Deutschen Telekom AG sind nach Ansicht der RegTP „regulatorisch nicht zu beanstanden“. Zu prüfen waren die Entgelte für den breitbandigen schnellen Internetzugang der Deutschen Telekom. Wettbewerber hatten beanstandet, dass die Preise in einer „Dumping-Strategie“ zur Verdrängung anderer Unternehmen gestaltet seien.
Für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder „Letzte Meile“) der Deutschen Telekom senkte die RegTP den monatlichen Mietpreis um eine Mark auf DM 24,40. Diesen Betrag müssen die Mitbewerber ab 1. April zahlen, wenn sie ihre Kunden über die Leitungen der Telekom anschließen wollen. Der einmalige Preis für die Übernahme der Leitung kostet zukünftig DM 181,09 statt derzeit DM 191,64. Kehrt ein Kunde zur Telekom zurück, wird ein Kündigungsentgelt von DM 74,45 anstatt DM 107,70 fällig.
Eine EU-Verordnung verpflichtet die Deutsche Telekom, ihren Wettbewerbern den gemeinsamen Zugang zum Teilnehmeranschluss im so genannten Line-Sharing anzubieten. Die RegTP hat jetzt über die Bedingungen des Line-Sharing entschieden. Innerhalb von zwei Monaten muss der Zugang diskriminierungsfrei angeboten werden. Dem Wettbewerber wird dabei nicht die vollständige Anschlussleitung zur Verfügung gestellt. Sie wird nun nach Frequenzbändern für die getrennte Übertragung von Sprache und Daten „aufgeteilt“.
Nach einer weiteren Entscheidung der RegTP wird die Deutsche Telekom verpflichtet, der debitel AG als Antragsteller Leistungen im Teilnehmernetzbereich zum Zweck des Wiederverkaufs anzubieten.
Die aktuellen T–DSL–Anschlussentgelte der Deutschen Telekom AG sind nach Ansicht der RegTP „regulatorisch nicht zu beanstanden“. Zu prüfen waren die Entgelte für den breitbandigen schnellen Internetzugang der Deutschen Telekom. Wettbewerber hatten beanstandet, dass die Preise in einer „Dumping-Strategie“ zur Verdrängung anderer Unternehmen gestaltet seien.
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