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Gleiche Handy-Nummer nach Anbieterwechsel
Nutzer von Mobilfunktelefonen haben Anspruch, bei einen Wechsel in einem anderem Funknetz ihre Rufnummer zu behalten. Das Verwaltungsgericht Köln wies eine Klage von D2 Vodafone und T-Mobil gegen die Anweisung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zurück.
Den Mobilfunkanbietern D2 Vodafone und T-Mobil waren die Kosten für das Verfahren der Rufnummerportabilität zu hoch. Das Verwaltungsgericht Köln stellte den Nutzen für den Kunden in den Vordergrund. Der Service fördere den Wettbewerb unter den Mobilfunkunternehmen. Ferner sei mit der übertragbaren Rufnummer ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter leichter.
Nach der Anweisung müssen alle Netzbetreiber ihren Kunden bis zum 1. Februar 2002 gewährleisten, dass Telefonnummern bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter übertragen werden können.
Den Mobilfunkanbietern D2 Vodafone und T-Mobil waren die Kosten für das Verfahren der Rufnummerportabilität zu hoch. Das Verwaltungsgericht Köln stellte den Nutzen für den Kunden in den Vordergrund. Der Service fördere den Wettbewerb unter den Mobilfunkunternehmen. Ferner sei mit der übertragbaren Rufnummer ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter leichter.
Nach der Anweisung müssen alle Netzbetreiber ihren Kunden bis zum 1. Februar 2002 gewährleisten, dass Telefonnummern bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter übertragen werden können.
Weitere Informationen:
Anbieter D2 Vodafone
Anbieter T-Mobil