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T-Online verbietet die Nutzung von "Highspeed"
Die Internettochter der Deutschen Telekom T-Online hat mit einer einstweiligen Verfügung dem Unternehmen Nefkom den Gebrauch des Namens "Highspeed" untersagt. Dem Nürnberger Anbieter wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth untersagt, den Zugang zum Internet über ISDN mit Kanalbündelung weiter unter dem Namen "Highspeed" zu bewerben.
Als Begründung führte die T-Online an, dass mit dem Begriff "Highspeed" eine Irreführung der Verbraucher gegeben sei. Mit Presseberichten konnte man dem Gericht glaubhaft machen, dass sich der Begriff "Highspeed" für breitbandige (DSL-) und nicht für ISDN-gestützte Internetzugänge etabliert hätte. Der Verbraucher, so die Anklage T-Online, könne die Produkte nicht unterscheiden und glaube, ein anderes Produkt zu erwerben.
Nefkom rechnet mit einer mündlichen Verhandlung in ungefähr vier Wochen. In der Zwischenzeit werden dicke, schwarze Balken die Werbemittel zieren. (te)
Als Begründung führte die T-Online an, dass mit dem Begriff "Highspeed" eine Irreführung der Verbraucher gegeben sei. Mit Presseberichten konnte man dem Gericht glaubhaft machen, dass sich der Begriff "Highspeed" für breitbandige (DSL-) und nicht für ISDN-gestützte Internetzugänge etabliert hätte. Der Verbraucher, so die Anklage T-Online, könne die Produkte nicht unterscheiden und glaube, ein anderes Produkt zu erwerben.
Nefkom rechnet mit einer mündlichen Verhandlung in ungefähr vier Wochen. In der Zwischenzeit werden dicke, schwarze Balken die Werbemittel zieren. (te)
Weitere Informationen:
Anbieter Nefkom
Anbieter T-Online