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TelDaFax geht wieder ans Netz
Zwei Wochen nachdem die Deutsche Telekom die Leitungen des Marburger Telekommunikationsanbieters TelDaFax gekappt hatte, bahnt sich jetzt die Wiederaufschaltung des Netzes an. Das Landgericht Köln hat der Deutsche Telekom per einstweiliger Verfügung aufgetragen, TelDaFax wieder freizuschalten. Bedingung ist, dass die Gesellschaft eine wöchentliche Vorauszahlung von DM 5 Millionen sowie eine Einmalzahlung in derselben Höhe auf das Konto eines Anwalts oder Notars leistet.
Die Richter gaben dem Antrag von TelDaFax mit der Begründung statt, das Abschalten der Leitungen und damit der Entzug der Geschäftsgrundlagen des Marburger Unternehmens bedeuteten einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Telekom. Die einstweilige Verfügung werde mit Zustellung durch TelDaFax wirksam. Die Telekom könne dagegen Widerspruch einlegen und bei Ablehnung in die Berufung gehen. (te)
Die Richter gaben dem Antrag von TelDaFax mit der Begründung statt, das Abschalten der Leitungen und damit der Entzug der Geschäftsgrundlagen des Marburger Unternehmens bedeuteten einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Telekom. Die einstweilige Verfügung werde mit Zustellung durch TelDaFax wirksam. Die Telekom könne dagegen Widerspruch einlegen und bei Ablehnung in die Berufung gehen. (te)
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