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Telekom öffnet Sozialtarif für Studenten

25.11.1999 von
Die Deutsche Telekom ordnet ab dem 1. Dezember 1999 die geltenden Sozialtarif-Regelungen neu und öffnet diese für Bafög-Empfänger. Kunden, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder BaföG erhalten, bekommen für Verbindungen ins Festnetz und zu Online-Diensten mit der Nummer 01910 DM 15,74 erstattet. Kunden, die blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90% sind, erhalten eine Erstattung von DM 19,74. Die Vergünstigungen werden nur gewährt, wenn der Kunde auf die Deutsche Telekom voreingestellt ist, also keinen Preselection-Vertrag mit einem anderen Anbieter hat. Die soziale Vergünstigung können nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden. Ausgenommen sind Verbindungen zu den Service-Rufnummern 0180 und 0190 und Verbindungen in die Mobilfunknetze.

Eine Kombination mit den Wunschtarifen AktivPlus, CityWeekend, CityPlus und Select 5 ist jetzt möglich. Die bisherigen Regelungen entfallen dafür, bestehende Verträge laufen jedoch maximal drei Jahre unverändert weiter.

Der Kreis der Berechtigten dürfte sich durch die neuen Regelungen allerdings kaum erhöhen: Bafög-Empfänger sind auf Antrag von der Rundfunkgebühr befreit, konnten also vorher schon die Sozial-Regelungen nutzen. Zudem werden die Vergünstigungen bei analogen Anschlüssen wie gehabt auch auf die Grundgebühr angerechnet. Bei ISDN Anschlüssen werden die Vergünstigungen nur auf die geführten Gespräche angerechnet.