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Telekom erringt Etappensieg
Die Deutsche Telekom muss ihrem Konkurrenten Mannesmann Arcor ihre Netze zunächst nicht zu den im vergangenen Jahr von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordneten niedrigen Preisen anbieten, dies teilte das Oberverwaltungsgericht Münster mit. Die Richter begründeten das Urteil, da die angefochtenen Zusammenschalungsanordnung voraussichtlich rechtswidrig sei. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. (te)
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