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Regulierungsbehörde droht Telekom mit Bußgeld
Da die Deutsche Telekom sich weiterhin weigert, zwei Beschlüssen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) folge zu leisten, droht die Behörde nun mit der Verhängung eines Zwangsgeldes. Aus rechtlichen Gründen liegt das allerdings nur bei 2000 DM.
Am 30. März 01 hatte die RegTP verfügt, dass die Telekom die sog. letzte Meile getrennt nach Daten- und Sprachbandbreite an ihre Konkurrenten vermieten muss (durch DSL-Technik können Sprach- u. Datensignale auf unterschiedlichen Frequenzen durch ein Kabel geleitet werden).
Der zweite Beschluss verpflichtet die Telekom, den Wettbewerbern Produkte zum Weiterverkauf (Resale) anzubieten, die sie selbst vertreibt, also auch DSL-Anschlüsse. Beide Verordnungen haben zum Ziel, den Wettbewerb im Ortsnetz und bei breitbandigen Internetanschlüssen zu fördern. (ah)
Am 30. März 01 hatte die RegTP verfügt, dass die Telekom die sog. letzte Meile getrennt nach Daten- und Sprachbandbreite an ihre Konkurrenten vermieten muss (durch DSL-Technik können Sprach- u. Datensignale auf unterschiedlichen Frequenzen durch ein Kabel geleitet werden).
Der zweite Beschluss verpflichtet die Telekom, den Wettbewerbern Produkte zum Weiterverkauf (Resale) anzubieten, die sie selbst vertreibt, also auch DSL-Anschlüsse. Beide Verordnungen haben zum Ziel, den Wettbewerb im Ortsnetz und bei breitbandigen Internetanschlüssen zu fördern. (ah)
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