100%
0%
Telekom muss 3 Mio. DM an TelDaFax zurückerstatten
Das Landgericht Köln hat auf Antrag der TelDaFax AG eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom AG erlassen. Diese zwingt die Deutsche Telekom AG, die für den Zeitraum 20.04. bis 30.04. erbrachte Vorkasseleistung der TelDaFax AG monatlich mit ihren Leistungen zu verrechen und sich ergebende Guthaben zurückzuerstatten. In Zahlen bedeutet dies: Die Deutsche Telekom muss 5,5 Mio. DM Vorkasseleistung umgehend abrechnen und 3 Mio. DM an TelDaFax zurückerstatten.
Erst am 14.05. hatte die TelDaFax AG die Deutsche Telekom AG zusätzlich auf 24,9 Mio. DM verklagt, die diese von den TelDaFax-Call-by-Call-Kunden für Leistungen noch vor dem 05. April 2001 eingezogen hatte. (te)
Erst am 14.05. hatte die TelDaFax AG die Deutsche Telekom AG zusätzlich auf 24,9 Mio. DM verklagt, die diese von den TelDaFax-Call-by-Call-Kunden für Leistungen noch vor dem 05. April 2001 eingezogen hatte. (te)
Weitere Informationen:
Anbieter TelDaFax
Anbieter Deutsche Telekom