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Neues Signaturgesetz in Kraft getreten
Am heutigen 22. Mai 2001 tritt das Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen in Kraft. Das neue Gesetz ermöglicht ab sofort den europaweiten Einsatz elektronischer Signaturen. Das Gesetz löst das Signaturgesetz von 1997 ab und regelt die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für die elektronischen Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden.
Parallel zum Signaturgesetz wird die neue Signaturverordnung vorbereitet. Das Bundeswirtschaftsministerium strebt an, die Signaturverordnung nach ihrer Notifizierung bei der Europäischen Kommission im Herbst zeitnah dem Bundeskabinett zur Verabschiedung vorzulegen. (te)
Parallel zum Signaturgesetz wird die neue Signaturverordnung vorbereitet. Das Bundeswirtschaftsministerium strebt an, die Signaturverordnung nach ihrer Notifizierung bei der Europäischen Kommission im Herbst zeitnah dem Bundeskabinett zur Verabschiedung vorzulegen. (te)
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