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Landgericht hebt TelDaFax-Verfügung auf
Das Kölner Landgericht hat die einstweilige Verfügung aufgehoben, die TelDaFax gegen die Deutsche Telekom erwirkt hatte. Diese Verfügung vom 17. April 2001 verpflichtete die Telekom, dem Anbieter TelDaFax Zugang zu ihrem Festnetz zu gewähren. Das Landgericht Köln vertrat jedoch die Meinung, dass die Nichtzahlung der bestehenden Altschulden von TelDaFax die Telekom berechtige, eine weitere Zusammenarbeit zu verweigern.
Die Telekom hatte TelDaFax Anfang April den Netzzugang verweigert, nachdem TelDaFax Zahlungsrückstände von ca. 90 Mio. DM nicht begleichen konnte. (ah)
Die Telekom hatte TelDaFax Anfang April den Netzzugang verweigert, nachdem TelDaFax Zahlungsrückstände von ca. 90 Mio. DM nicht begleichen konnte. (ah)
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