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EU-weites Internet-Banking bleibt ohne einheitliche Regelung
Die Minister für den Verbraucherschutz der EU berieten am 30.5.01 über einheitliche Regelungen für das Internet-Banking. Allerdings erzielten sie keine Einigung.
Schließen Verbraucher Verträge mit Versicherungs- oder Kreditanbietern anderer EU-Länder über das Internet ab, müssen sie weiterhin die jeweilige Rechtslage des Anbieterlandes prüfen.
Die "Richtlinie zum Fernvertrieb von Finanzdienstleistungen" soll EU-weite Rechtsstandards für das Internet-Banking schaffen. Länder wie Frankreich, Spanien und Belgien wollen jedoch weiterhin ihr nationales Recht anwenden. (ah)
Die "Richtlinie zum Fernvertrieb von Finanzdienstleistungen" soll EU-weite Rechtsstandards für das Internet-Banking schaffen. Länder wie Frankreich, Spanien und Belgien wollen jedoch weiterhin ihr nationales Recht anwenden. (ah)
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