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Abonnements über das Internet sind rechtens
Zeitschriftenabonnements, die über das Internet abgeschlossen werden, sind grundsätzlich rechtmäßig. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor. Dem Verbraucher müssen Informationen über Preis, Beschaffenheit der Ware und Versandkosten auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Nach Meinung des OLG München zählt dazu auch eine Homepage.
Im konkreten Fall entschieden die Richter über einen Onlineservice der Zeitschrift Bunte. Diese veröffentlicht auf ihrer Website die Abonnementbedingungen. Mit einer standardisierten Email kann die Zeitschrift abonniert werden.
Allerdings ist eine endgültige Klärung des Sachverhalts dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorbehalten. (ah)
Im konkreten Fall entschieden die Richter über einen Onlineservice der Zeitschrift Bunte. Diese veröffentlicht auf ihrer Website die Abonnementbedingungen. Mit einer standardisierten Email kann die Zeitschrift abonniert werden.
Allerdings ist eine endgültige Klärung des Sachverhalts dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorbehalten. (ah)
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