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Keine Mindestvertragslaufzeit für T-DSL flat
Neukunden der DSL-Flatrate von T-Online gehen seit 1. Juni keinerlei Mindestvertragslauflaufzeit ein. Es besteht lediglich eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen. Bestehende Verträge bleiben hiervon unberührt. Bisher bestand für die T-DSL flat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
Eine Sprecherin des Unternehmens verwies auf Anfrage auf die allgemein üblichen kurzen Laufzeiten auf dem Markt. T-Online wolle mit der Fristverkürzung ihren Kunden entgegenkommen. Außerdem werden mit diesem Schritt die Tarifstruktur von T-Online vereinheitlicht. Die Kündigungsfrist von 6 Werkstagen gilt somit für alle T-Online-Angebote.
Im Dezember vergangenen Jahres allerdings kürzte T-Online die Mindestvertragslaufzeit der analogen und ISDN-Flatrate ebenfalls von 12 Monaten auf 6 Werktage. Im März wurde die T-Online-Flat dann vollständig vom Markt genommen. (ah)
Eine Sprecherin des Unternehmens verwies auf Anfrage auf die allgemein üblichen kurzen Laufzeiten auf dem Markt. T-Online wolle mit der Fristverkürzung ihren Kunden entgegenkommen. Außerdem werden mit diesem Schritt die Tarifstruktur von T-Online vereinheitlicht. Die Kündigungsfrist von 6 Werkstagen gilt somit für alle T-Online-Angebote.
Im Dezember vergangenen Jahres allerdings kürzte T-Online die Mindestvertragslaufzeit der analogen und ISDN-Flatrate ebenfalls von 12 Monaten auf 6 Werktage. Im März wurde die T-Online-Flat dann vollständig vom Markt genommen. (ah)
Weitere Informationen:
Anbieter T-Online
Flatraterechner
Ratgeber DSL