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Regulierungsbehörde stimmt UMTS-Kooperationen zu

05.06.2001 von
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) erlaubt begrenzte Kooperationen beim Aufbau und Betrieb der UMTS-Netze. Dies teilte die RegTP heute in einer Presseerklärung mit. Damit dürfen die sechs Lizenznehmer Grundstücke, Masten, Antennen und vor allem Basisstationen gemeinsam nutzen. Dafür müssten die Lizenzvergabebedingungen nicht geändert werden. Voraussetzung bleibe aber, dass die wettbewerbliche Unabhängigkeit und Funktionsherrschaft der Lizenznehmer gewährleistet ist. Dies sieht die RegTP durch die heutigen Netzzugangstechnologien gegeben.

Diese Entscheidung kommt vor allem kleinen Anbietern gelegen. Denn durch Kooperationen können die enormen Kosten des Netzaufbaus reduziert werden. Ein E-Plus-Sprecher rechnet laut Financial Times Deutschland mit Einsparungen von ca. 3 Mrd. DM für jeden Lizenznehmer.
Experten schätzen die Kosten für den Aufbau der UMTS-Netze insgesamt auf 10 Mrd. DM je Anbieter. (ah)

Weitere Informationen:
Lexikon UMTS
Tarifrechner Mobilfunk