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Mannesmann führt Gewinne bald an Vodafone ab
Der Vorstand der Mannesmann AG beabsichtigt den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Vodafone Deutschland GmbH. Durch den Vertrag soll die Mannesmann AG die Leitung ihrer Gesellschaft der Vodafone Deutschland GmbH unterstellen und sich verpflichten, ihren ganzen Gewinn an die Vodafone Deutschland GmbH abzuführen.
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung der Mannesmann AG, welche am 22. August 2001 stattfinden wird, und der anschließenden Eintragung in das Handelsregister.
Die Vodafone Deutschland GmbH wird den außenstehenden Aktionären von Mannesmann als angemessenen Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr der Mannesmann AG und für jede Mannesmann-Stückaktie die Zahlung eines Betrages von 11,77 Euro garantieren. (te)
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung der Mannesmann AG, welche am 22. August 2001 stattfinden wird, und der anschließenden Eintragung in das Handelsregister.
Die Vodafone Deutschland GmbH wird den außenstehenden Aktionären von Mannesmann als angemessenen Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr der Mannesmann AG und für jede Mannesmann-Stückaktie die Zahlung eines Betrages von 11,77 Euro garantieren. (te)
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